Bombenentschärfung: Welche Versicherung zahlt im Ernstfall? | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 24.04.2026 12:58

Bombenentschärfung: Welche Versicherung zahlt im Ernstfall?

Wenn bei der Entschärfung eines Blindgängers doch etwas schiefgeht, können Versicherungen greifen. (Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn)
Wenn bei der Entschärfung eines Blindgängers doch etwas schiefgeht, können Versicherungen greifen. (Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn)
Wenn bei der Entschärfung eines Blindgängers doch etwas schiefgeht, können Versicherungen greifen. (Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn)

Die Warn-App heult, Straßenzüge werden weiträumig abgesperrt, tausende Menschen müssen ihre Wohnungen verlassen: In vielen deutschen Städten kommt es regelmäßig zu Bombenentschärfungen. Weltkriegs-Blindgänger tauchen oft auf, wenn der Boden im Rahmen von Baustellen aufgerissen wird. Für die Anwohner bedeutet das vor allem eines: warten und vertrauen, dass alles glattläuft.

Doch so kontrolliert die Einsätze auch ablaufen - ein Restrisiko bleibt. Welche Versicherung kommt also für etwaige Schäden auf, wenn bei einer Entschärfung doch etwas schiefgeht?

Nehmen Teile des Wohngebäudes, also etwa Mauern, Dächer oder Türen Schaden, kommt die Wohngebäudeversicherung in der Regel dafür auf, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Auch wenn Fenster durch die Druckwelle bersten, ist das ein Fall für den Wohngebäudeversicherer. Zwar könnten Anbieter Schäden, die auf Kriegsereignisse und Entschärfungen zurückgehen, von der Leistung ausnehmen. Dem GDV ist aus der Vergangenheit aber kein Fall bekannt, bei dem solche Schäden nicht reguliert worden seien.

Auch Autos und Personen sind vom Versicherungsschutz erfasst

Richtet eine Explosion etwa Schaden am Inventar innerhalb der Wohnung an, ist die Hausratversicherung zuständig.

Soweit möglich sind Betroffene in einer Evakuierungszone dazu angehalten, Fahrzeuge in Sicherheit zu bringen. „Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, sind Schäden bei einer möglichen Explosion grundsätzlich über die Teilkaskoversicherung abgedeckt“, so der GDV. Autobesitzer mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung dürften darum auf Regulierung hoffen.

Innerhalb der Sperrzone um den Bombenfundort werden Gebäude in der Regel evakuiert. Wird bei einer möglichen Detonation der Bombe trotzdem jemand innerhalb oder außerhalb der Evakuierungszone verletzt, zahlt die private Unfallversicherung des Geschädigten.

© dpa-infocom, dpa:260424-930-988169/1


Von dpa
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