Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat eine neue Debatte über staatliche Eingriffe in den Kulturbetrieb ausgelöst. Anlass diesmal: Weimer strich wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ drei linke Buchläden von der Liste für den Deutschen Buchhandlungspreises. Die Buchbranche zeigt sich tief besorgt, die Opposition beklagt Willkür. Öffentlich ist nicht bekannt, was gegen die drei Läden vorliegt. Die Betroffenen wollen vor Gericht ziehen.
Damit steht der parteilose Weimer nach der Aufregung um die Berlinale abermals in der Kritik - die er zurückweist. Wieder geht es im Kern um die Frage, wie stark sich Institutionen politisch positionieren dürfen, wenn sie staatliche Unterstützung bekommen. Denn der Deutsche Buchhandlungspreis geht mit Preisgeldern von 7.000 bis 25.000 Euro an etwa 100 besonders engagierte kleine Buchläden, was für die von Amazon und Co gebeutelten Betreiber eine wichtige Finanzspritze ist.
Diesmal ausgenommen sein sollen also drei Buchläden, die in früheren Jahren mit dem Preis bedacht wurden, wie zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete. Betroffen sind der Golden Shop (Bremen), die Rote Straße (Göttingen) und der Laden Zur schwankenden Weltkugel (Berlin), wie ihre Anwälte bestätigten. Die drei Buchläden seien von einer sachverständigen Jury ausgewählt worden. „Sie haben den Preis verdient“, erklärten die Anwälte. Deshalb bereite man Klagen gegen Weimer vor.
Weimer hatte seine Entscheidung schon am Mittwoch im Kulturausschuss des Bundestags verteidigt, und zwar in recht scharfer Wortwahl. „Wenn wir mit staatlichen Mitteln Preise verteilen, Fördergelder verteilen, dann geht das nach meiner Überzeugung nicht an Feinde des Staates, das geht nicht an Extremisten“, sagte der Kulturstaatsminister. Man könne nicht Institutionen fördern, die „verfassungsfeindliche Elemente in sich haben“.
Zum konkreten Fall sagte er: „Bei der Betrachtung der Buchhandelspreiskandidaten hat die Verfassungsprüfung bei dreien Einwände gehabt und dann haben wir natürlich unseren Einspruch erhoben. Ich halte das aber für ein korrektes Verfahren.“ So werde er bei allen Preisvergaben in Zukunft verfahren, sagte Weimer.
Offen ließ Weimer, was genau den Läden vorgehalten wird. In öffentlich zugänglichen Verfassungsschutzberichten der Länder Berlin, Bremen und Niedersachsen sowie im Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz tauchen ihre Namen nicht auf.
Der Grünen-Politiker Sven Lehmann, der Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses, sagte der dpa: „Wenn eine fachkundige und unabhängige Jury auf der Grundlage kultureller Kriterien Buchhandlungen auszeichnet und dies nachträglich seitens der Bundesregierung gekippt wird, dann atmet das den Geist der politischen Willkür.“
Die Prüfverfahren des Verfassungsschutzes und ihre Ergebnisse seien geheim und somit nicht anfechtbar, sagte Lehmann. So entstehe „ein Klima der Vorzensur, in dem Kultur nicht mehr angstfrei arbeiten kann“.
Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) betonte: „Wir leben in einem Rechtsstaat, und es ist ein schmaler Grat zwischen Meinungsfreiheit und Zensur.“ Augenscheinlich habe es keine Information oder Anhörung der Betroffenen gegeben. „Das ist nicht akzeptabel.“
Mit ihrer Klage verlangen die drei Buchläden nach Angaben ihrer Anwälte auch Einblicke ins Verfahren: Es bestehe „ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat.“ Dabei werde auch das sogenannte Haber-Verfahren gerichtlich überprüft werden, erklärten die Juristen.
Gemeint ist eine 2004 vom Bundesinnenministerium verfügte Überprüfung geförderter Projekte und Projektträger durch den Verfassungsschutz. Genutzt werden sollen dafür nach Vorgaben von 2017 vorrangig die Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern.
Gegen das Haber-Verfahren äußerte auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Bedenken. „”Extremistische und terroristische Organisationen, Gruppierungen oder Einzelpersonen” zu vermuten, wie sie durch das Haber-Verfahren erkannt werden sollen, bleibt äußerst fragwürdig, solange keine konkreten Anhaltspunkte offengelegt werden.“
Allgemein betonte der Branchenverband: „Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab.“ Auch der Verein PEN Berlin äußerte Kritik.
Der AfD-Kulturpolitiker Götz Frömming lobte hingegen: „Offenbar hat Weimer aus unserer konstruktiven Oppositionsarbeit sowie aus der Berichterstattung alternativer Medien über die Vergabe des Verlagspreises im vergangenen Jahr gelernt und nun Konsequenzen gezogen – gut so.“
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