Der Bund weitet die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten in wichtigen Betrieben aus. Das soll das Risiko von Sabotageaktionen mit extremistischem Hintergrund oder im Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes reduzieren. Das Kabinett hat dazu eine Verordnung beschlossen. Sie soll Einrichtungen wie etwa die Bahn oder Wasserwerke vor gefährlichen Eingriffen sogenannter Innentäter – gemeint sind Menschen mit Zugang zu wichtigen Anlagen – schützen. Dafür wird neu bestimmt, welche Behörden und Unternehmensteile sicherheitsempfindlich sind.
Bei einer Sicherheitsüberprüfung schauen Behörden vorab, ob eine Person zuverlässig ist – etwa, ob es Hinweise auf Extremismus gibt oder ob jemand erpressbar ist. Der Betroffene muss der Überprüfung zustimmen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wirkt an den Überprüfungen mit. Wie intensiv diese im Einzelfall ausfällt, hängt davon ab, wie hoch das Sicherheitsinteresse am jeweiligen Arbeitsplatz ist.
Die Bundesregierung begründet die Neuregelung mit der gestiegenen Gefahr durch Angriffe unterhalb der Schwelle eines Krieges, etwa durch Sabotage oder Spionage. Besonders im Fokus ist die Bedrohung durch Russland, die nach Auskunft der Sicherheitsbehörden vor allem seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine 2022 zugenommen hat. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt: „Hybride Bedrohungen sind reale Gefahren für Deutschlands Sicherheit.“ Deshalb sei eine weitere Stärkung des Schutzes kritischer Infrastruktur notwendig.
Neu erfasst werden unter anderem:
Ein zweiter Entwurf, den das Kabinett beschlossen hat, betrifft das modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS). Über MoWaS warnt der Staat die Bevölkerung, vor Kriegsgefahren aber etwa auch bei drohenden Überflutungen oder anderen Katastrophen. Künftig soll auch technisches Personal der Landesrundfunkanstalten überprüft werden, das an Warnmeldungen beteiligt ist.
Im Dezember hatte der Bundestag mit einer Gesetzesänderung die Überprüfungen verschärft. Die Neufassung der Verordnung erweitert dagegen jetzt den Kreis der Tätigkeiten und Einrichtungen, in denen eine Sicherheitsüberprüfung verlangt werden kann.
Wie umfangreich die Recherche im konkreten Fall ausfällt, hängt davon ab, wie sicherheitsempfindlich die jeweilige Tätigkeit ist. Es gibt drei Stufen:
© dpa-infocom, dpa:261028-930-905432/2