Leiblichen Vätern soll es künftig leichter gemacht werden, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für ihr Kind anzufechten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen.
Die geplante Änderung, die noch vom Bundestag gebilligt werden muss, geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024. Danach müssen leibliche Väter, die mit der Mutter des von ihnen gezeugten Kindes nicht verheiratet sind, Anspruch auf ein effektives Verfahren erhalten, um ihre rechtliche Vaterschaft geltend zu machen, sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht.
Im konkreten Fall hatte sich ein leiblicher Vater nach der Trennung von der Mutter durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt, um auch rechtlich in der Rolle anerkannt zu werden. Als rechtlichen Vater hatte die Mutter des Kindes jedoch einige Monate nach der Geburt ihren neuen Lebensgefährten eintragen lassen - allerdings erst, nachdem der Kläger einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt hatte. Der leibliche Vater hatte nach der Trennung weiter eine Beziehung zu seinem Sohn gepflegt. Seine Vaterschaft feststellen zu lassen, wurde ihm aufgrund der bestehenden sozial-familiären Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater verwehrt.
Um solche Konstellationen in Zukunft zu verhindern, sieht der Kabinettsentwurf mehrere neue Regelungen vor:
Die Reform eröffne leiblichen Vätern neue Möglichkeiten, mehr Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. „Mein Ziel ist es, dass wir in dieser Legislaturperiode das Abstammungsrecht insgesamt gerechter machen - und auf eine Höhe bringen mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit“, so die SPD-Politikerin.
Hubig würde lesbischen Paaren mit Kind gerne eine gemeinsame Elternschaft von Anfang an ermöglichen. Der Koalitionspartner ist in der Frage allerdings zurückhaltend. Aktuell ist die Rechtslage so, dass die Partnerin der Frau, die das Kind zur Welt bringt, dieses adoptieren muss, um rechtlicher Elternteil zu werden.
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