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Veröffentlicht am 27.08.2024 14:37

Cannabis bei der Arbeit: Nichtraucherschutz erweitert

Beschäftigte müssen an der Arbeitsstelle keinen Passivkonsum von Cannabis fürchten: Der Gesetzgeber hat den Nichtraucherschutz der Arbeitsstättenverordnung entsprechend angepasst. (Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/dpa-tmn)
Beschäftigte müssen an der Arbeitsstelle keinen Passivkonsum von Cannabis fürchten: Der Gesetzgeber hat den Nichtraucherschutz der Arbeitsstättenverordnung entsprechend angepasst. (Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/dpa-tmn)
Beschäftigte müssen an der Arbeitsstelle keinen Passivkonsum von Cannabis fürchten: Der Gesetzgeber hat den Nichtraucherschutz der Arbeitsstättenverordnung entsprechend angepasst. (Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/dpa-tmn)

In der Pause einen Joint auf der Büroterrasse rauchen? Das könnte bei einigen Kollegen auf wenig Begeisterung stoßen. Doch dank einer Ausweitung des Nichtraucherschutzes in der Arbeitsstättenverordnung müssen Beschäftigte das nicht länger hinnehmen.

Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, der jetzt eben auch frei von Cannabisdämpfen sein muss. Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher zu ergreifen, etwa durch ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche beschränktes Rauchverbot. Diese Verbote dürfen laut dem Bund-Verlag jedoch nur im Einklang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats verhängt werden.

Die Erweiterung der Arbeitsstättenverordnung zielt darauf ab, die Gesundheit von Nichtrauchern zu schützen, da auch passives Rauchen schädlich sein kann. Nichtraucher müssen das Rauchen von Cannabis am Arbeitsplatz nicht tolerieren und dürfen bei der Ausübung ihres Rechts auf einen rauchfreien Arbeitsplatz keine Nachteile erleiden, so der Bund-Verlag.

© dpa-infocom, dpa:240827-930-214543/1


Von dpa
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