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Veröffentlicht am 02.07.2026 03:57

Cybergrooming: Worauf achten, um Kinder zu schützen?

Werden Kinder und Jugendliche im Netz gezielt für sexuelle Kontakte angeschrieben, spricht man von Cybergrooming. (Foto: Jan Woitas/dpa)
Werden Kinder und Jugendliche im Netz gezielt für sexuelle Kontakte angeschrieben, spricht man von Cybergrooming. (Foto: Jan Woitas/dpa)
Werden Kinder und Jugendliche im Netz gezielt für sexuelle Kontakte angeschrieben, spricht man von Cybergrooming. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Es beginnt mit einer Nachricht. „Hey, cooles Profil!“ Oder: „Du spielst echt gut, wollen wir uns adden?“ Der Chat wirkt harmlos, der Absender nett. Doch hinter manchen Accounts stecken Erwachsene, die gezielt das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen gewinnen wollen - um sie später zu sexuellen Handlungen zu drängen.

Cybergrooming nennt sich das, und es passiert täglich: auf Instagram, Snapchat, TikTok und in Online-Spielen. Laut einer Befragung der Landesanstalt für Medien NRW hat fast jedes vierte Kind zwischen 8 und 17 Jahren solche Annäherungsversuche bereits erlebt. Viele Eltern ahnen davon nichts. Wie Täter vorgehen, welche Warnsignale es gibt - und was Betroffene tun können.

Was ist Cybergrooming?

Es geht um die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über Onlinedienste. „Cybergrooming bedeutet das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet, um sie danach in sexualisierte Gespräche zu verwickeln und für entsprechende Handlungen zu missbrauchen“, erklärt Nadine Eikenbusch. Sie ist stellvertretende Abteilungsleiterin für Medienorientierung bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.

Unter Cybergrooming fallen etwa sexuelle Gespräche, das Einfordern von Nacktbildern oder Videos, aber auch reale Treffen. Meist geschieht das über soziale Plattformen wie Instagram, Snapchat oder TikTok – zunehmend aber auch über digitale Spiele.

In einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW aus dem Jahr 2025 zeigte sich, dass fast ein Viertel der gut 2000 befragten Kinder und Jugendlichen betroffen ist. Unter den unter 14-Jährigen haben bereits 16 Prozent entsprechende Erfahrungen gemacht.

Ab wann ist Cybergrooming strafbar?

Cybergrooming ist eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern und damit in Deutschland strafbar. Viele verbinden den Begriff erst mit konkreten Handlungen wie Bildern, Videos oder Treffen. Tatsächlich beginnt Cybergrooming deutlich früher, sagt Thomas-Gabriel Rüdiger, Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg: „Die Strafbarkeit erfasst bereits das reine onlinebasierte Einwirken auf ein Kind mit dem Ziel, dadurch eine Form des sexuellen Missbrauchs zu ermöglichen.“

Schreibt der Täter etwa intensiver mit dem Kind – auch wenn das Kind gar nicht versteht, worum es geht – weil er hofft, dadurch Bilder vom Kind zu erhalten oder sich mit ihm zu treffen, kann das dem Experten zufolge bereits Cybergrooming darstellen.

Laut Rüdiger müssen die Inhalte auch gar nicht zwingend sexuell sein: Selbst scheinbar harmlose Nachrichten oder gemeinsames Spielen können Teil des strafbaren Einwirkungsprozesses sein.

Strafrechtlich wird Cybergrooming nur bei Kindern unter 14 Jahren erfasst. Sozialwissenschaftlich wird der Begriff meist weiter gefasst und schließt auch ältere Jugendliche ein. Rüdiger kritisiert, dass das gezielte Einwirken im Internet auf Jugendliche ab 14 oft nicht strafbar ist, obwohl die Absicht und die Risiken dieselben bleiben und viele Jugendliche damit konfrontiert werden.

Welche Manipulationstaktiken nutzen Täter?

Der EU-Initiative Klicksafe zufolge bauen Täter beim Cybergrooming darauf, die Unbedarftheit, die Vertrauensseligkeit und das mangelnde Risikobewusstsein von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Oft würden Täter versuchen, ein Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis herzustellen, um ihre Opfer manipulieren und kontrollieren zu können.

Cybergrooming ist dennoch teils schwer zu erkennen. Gerade, weil Täter Kinder gezielt und auf unterschiedliche Weise manipulieren. Sie täuschen Alter und Interessen vor und bauen durch Komplimente und Aufmerksamkeit Vertrauen auf, so Nadine Eikenbusch.

„Aus meiner Erfahrung gibt es nichts, was Täter nicht machen“, so Rüdiger. Sie geben sich als Modelagenten aus, sind in Gaming-Communities aktiv oder schreiben massenhaft Kinder an. In der sogenannten „Taschengeld-Szene“ würden sie Geld oder virtuelle Güter für Bilder und Videos bieten, so Thomas-Gabriel Rüdiger.

Oft entwickelt sich der Kontakt schrittweise hin zu sexualisierten Gesprächen und der Forderung nach intimen Bildern oder Videos, so Eikenbusch. Diese werden anschließend als Druckmittel eingesetzt, um den Missbrauch fortzusetzen oder sogar auszuweiten. 

Täter drohen etwa, Inhalte an Eltern oder Freunde zu schicken oder online zu veröffentlichen. So entsteht ein massiver emotionaler Druck, der viele Betroffene dazu bringt, weitere Forderungen zu erfüllen, so Nadine Eikenbusch.

Welche Warnsignale können auf Cybergrooming hindeuten?

Sichere Warnsignale gibt es leider kaum. Eltern sollten laut Eikenbusch aber genau hinschauen: Wer schreibt da wirklich mit wem? Handelt es sich um Freunde aus der Schule oder fremde, ältere Personen? Verunsicherung, Rückzug oder die Weigerung, über bestimmte Kontakte zu sprechen, können Hinweise sein.

Das Problem: Verhalten wie Rückzug, ständige Handynutzung, Gereiztheit oder Leistungseinbrüche kann laut Thomas-Gabriel Rüdiger sowohl auf Cybergrooming hinweisen als auch typische pubertäre Veränderungen sein. „Dass ein Kind nicht will, dass man in sein Handy schaut, kann viele nachvollziehbare Gründe haben“, sagt der Institutsleiter.

Für Eltern ist es daher schwer, zwischen normalem Verhalten und Gefahr zu unterscheiden. Meist wird Cybergrooming eher zufällig entdeckt – durch Freunde, die auf Kontakte aufmerksam machen. Oder etwa, wenn Eltern zufällig Chats am Handy sehen, so Rüdiger.

Was können Eltern tun, wenn das Kind betroffen ist?

Wenn das Kind betroffen ist und sich den Eltern anvertraut, ist es laut Nadine Eikenbusch wichtig, verständnisvoll zu reagieren und das Thema behutsam zu begleiten, ohne Vorwürfe zu erheben: „Es darf auf keinen Fall die Schuld bei den Kindern gesehen werden. Schuldig an dem Missbrauch sind einzig die zumeist männlichen Täter, die dann so etwas machen.“

Wichtig: Wenn freizügige Bilder verschickt wurden, niemals sofort und ohne Absprache mit der Polizei Screenshots anfertigen oder die Bilder weiterleiten, da es sich um kinderpornografisches Material handeln könnte. Den Täter keinesfalls kontaktieren, um ihn nicht zu warnen oder Beweise zu vernichten. Stattdessen direkt die Polizei informieren und das weitere Vorgehen abklären.

Thomas-Gabriel Rüdiger rät Eltern, Vorfälle unbedingt zu melden - am besten gemeinsam mit dem Kind. „Diese Täter haben teilweise dreistellige Opferzahlen, die polizeilichen Anzeigenquoten sind dagegen sehr niedrig“, sagt er. Jede Anzeige könne wichtig sein, „denn die einzige Chance für Kinder, die an Täter geraten und sich niemandem anvertrauen, sind dann Ermittlungen durch die Polizei.“

Für Eltern oder Betroffene, die den direkten Weg zur Polizei zunächst scheuen, bietet die Landesanstalt für Medien NRW eine Meldestelle für Cybergrooming an. Dort können Betroffene, Eltern oder Lehrkräfte Verdachtsfälle melden. Die Hinweise werden an die Staatsanwaltschaft Köln weitergeleitet.

Wer von Cybergrooming betroffen oder unsicher ist, ob online Grenzen überschritten wurde, kann sich zudem auch an anderer Stelle Unterstützung und Beratung holen. Etwa bei Initiativen wie dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch (Tel. 0800-2255530), der Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon 116111) oder dem Verein JUUUPORT.

Was kann helfen, um Cybergrooming möglichst zu verhindern?

Eltern spielen laut Nadine Eikenbusch eine zentrale Rolle, gerade bei Kindern. Vertrauen von Anfang an aufzubauen ist entscheidend: Interesse zeigen, nachfragen, mit wem das Kind online kommuniziert, und erklären, dass nicht jeder im Internet die richtige Person ist, hilft, Kinder zu schützen.

Gleichzeitig sollten Eltern mit Kindern und Jugendlichen klare Regeln absprechen, sie für Warnsignale sensibilisieren und über Risiken der Online-Kommunikation aufklären. Dazu gehören Fragen wie: 

  • Was gebe ich preis? 
  • Welche Privatsphäre-Einstellungen sind wichtig? 
  • Wann sollte ich den Kontakt mit fremden Chatpartnern sofort abbrechen? 
  • Wie sichere und melde ich im Ernstfall Beweise?

„Eltern müssen selbst Ansprechpartner für die digitale Lebenswirklichkeit ihrer Kinder werden“, sagt Thomas-Gabriel Rüdiger. Nur wer Spiele, soziale Medien und Apps kennt, kann authentisch über Risiken sprechen und als Ansprechpartner agieren. Kinder sollen jederzeit Unterstützung erfahren, ohne Angst, dass das Smartphone weggenommen oder das Spielen verboten wird.

Außerdem sollten Eltern ein digitales Vorbild sein: Der bewusste Umgang mit Bildern und Daten wirkt direkt auf Kinder. Besonders kritisch ist laut Rüdiger der Umgang mit Fotos, da diese online missbraucht werden können, etwa durch KI-Anwendungen für Deepfakes. Grundsätzlich gilt: Digitale Kriminalprävention beginnt bei den Erwachsenen. Nur wer selbst fit im Umgang mit dem digitalen Raum ist, kann Kinder wirksam schützen und vorbereiten.

© dpa-infocom, dpa:260702-930-319321/1


Von dpa
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