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Veröffentlicht am 20.07.2026 05:24

Darf ich mein dienstliches Postfach auch privat verwenden?

Die private Nutzung des dienstlichen Mail-Postfaches ist nur dann erlaubt, wenn sie explizit genehmigt wurde. (Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn)
Die private Nutzung des dienstlichen Mail-Postfaches ist nur dann erlaubt, wenn sie explizit genehmigt wurde. (Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn)
Die private Nutzung des dienstlichen Mail-Postfaches ist nur dann erlaubt, wenn sie explizit genehmigt wurde. (Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn)

Wer eine dienstliche E-Mail-Adresse hat, nutzt diese meist hauptsächlich für die Arbeit - ganz gleich, ob für die Kommunikation mit Kunden und Kollegen oder zur Anmeldung bei beruflich relevanten Accounts. Doch wie sieht das eigentlich aus, wenn Arbeitnehmer ihre dienstliche Mail-Adresse für private Zwecke nutzen möchten?

„Sofern die private Nutzung nicht explizit erlaubt ist, ist sie nicht gestattet“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Das heißt, grundsätzlich darf die E-Mail-Adresse ausschließlich für die Arbeit verwendet werden – nur wenn Chefin oder Chef etwas anderes sagen, darf das Postfach auch privat genutzt werden.

Darf das kontrolliert werden?

Sofern der Arbeitgeber die private Nutzung nicht erlaubt, darf er die Einhaltung der Regeln auch im zumutbaren Rahmen kontrollieren. Stellt er dann fest, dass der Arbeitnehmer das Postfach auch für private Zwecke verwendet, kann es eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung zur Folge haben. 

Gab es jedoch keine hinreichend klare Weisung des Arbeitgebers, dass die dienstliche E-Mail-Adresse nur für die Arbeit verwendet werden darf, dann darf der Verstoß auch nicht sanktioniert werden, so Oberthür.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

© dpa-infocom, dpa:260720-930-409774/1


Von dpa
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