Die Kanalsanierungsüberlegungen für Neustett sind ein Dauerthema im Adelshöfer Gemeinderat. Das dazu von einem Fachbüro erstellte neue Gutachten habe keine wesentlichen neuen Erkenntnisse erbracht, erklärte Bürgermeister Johannes Schneider in der Sitzung.
Ersteller sei ein vereidigter Sachverständiger für Hydrologie und Kanalisation aus Darmstadt gewesen, so Schneider. Er habe zunächst den Sanierungsbedarf unabhängig von der Systemwahl beurteilt. Die Tatsache, dass 20 von 27 Haltungen im Kerngebiet des Dorfes „hydraulisch überlastet“ seien, mache allein schon einen Kanalneubau notwendig, so Schneider.
Ein Mischsystem mit geringeren Eingriffen auf Privatgrundstücken sei technisch grundsätzlich umsetzbar. Bei der Finanzierung würden sich allerdings gewaltige Unterschiede zum Trennsystem ergeben. Der Gesamtaufwand beim Trennsystem sei zwar um rund 2,7 Millionen Euro höher, doch durch die hohe staatliche Förderung von etwa 3,37 Millionen Euro sei der beitragsfähige Restaufwand für die Bürgerinnen und Bürger deutlich geringer.
Beim Trennsystem käme es zu einer Trennung von Regenwasser und Schmutzwasser. Bei dieser baulich deutlich intensiveren Variante seien auch die Eingriffe auf Privatgrundstücken viel aufwendiger. Neue Leitungen müssten gelegt und die Dach- beziehungsweise Hofflächen angepasst werden, gab der Rathauschef die fachlichen Einschätzungen wieder.
Bei einem Grundstück mit einer angenommenen Fläche von 1500 Quadratmetern und einer Geschossfläche von 400 Quadratmetern würde die Differenz zugunsten des Trennsystems immerhin etwa 2000 Euro betragen. Außerdem käme es beim Trennsystem zu einer „gleichmäßigeren und sachgerechteren Lastenverteilung“.
Bei der abschließenden Bewertung stelle das Gutachten noch einmal folgende Aspekte gegenüber: Technisch sei das bestehende Mischsystem ausreichend sanierbar und das Trennsystem baulich aufwendiger. Finanziell würden sich beim Trennsystem aufgrund der hohen staatlichen Förderung jedoch gravierend niedrigere Herstellungsbeiträge ergeben.
„Das ist für uns keine leichte Entscheidung“, meinte der Bürgermeister. Der Gemeinderat müsse abwägen zwischen der geringeren privaten Eingriffsintensität (Mischsystem) und der deutlich geringeren Beitragsbelastung sowie einem strukturellen Modernisierungseffekt (Trennsystem). Mit Blick auf die zu erwartenden privaten Kosten verwies der Rathauschef auf Zuschüsse oder Härtefallregelungen beziehungsweise Ratenzahlungen oder Stundungen. „Das machen wir regelmäßig und großzügig.“
Durch gute Planung, gebündelte Vergabe und soziale Abfederung könne die Kommune die privaten Zusatzkosten deutlich senken. Ein Förderbescheid für das Trennsystem liege bereits vor und sei auf drei Jahre zeitlich befristet. Der Sachverständige sei im Übrigen „definitiv nicht Trennsystem-lastig“, betonte Schneider.
Zusammenfassend hieß es, dass die Entscheidung keine reine Baufrage, sondern ebenso eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit, Förderausnutzung und Zukunftsfähigkeit des Systems sei. Wahrscheinlich werde in der nächsten Gemeinderatssitzung eine Entscheidung fallen.
Im Ortsteil Großharbach soll ein Mastschweinestall mit Futter- und Getreidelager sowie Güllegrube gebaut werden. Der Betrieb soll etwa 700 Meter in östlicher Richtung vom Dorf entstehen. Die Erschließung für den zu erwartenden Schwerlastverkehr sei allerdings derzeit nicht abschließend bewertet, so der Rathauschef.
Entscheidungsrelevant für die Gemeinde seien jedoch eine gesicherte Erschließung, keine Verpflichtung zum Straßenbau, die Fachprüfung zum Immissionsschutz durch das Landratsamt und die Regenwassereinleitung in den Wegseitengraben. Unklar sei weiterhin, ob sich die bestehende Zuwegung überhaupt technisch eigne. Es gehe hier um eine ausreichende Tragfähigkeit und darum, ob sie für den Begegnungsverkehr ausgelegt sei. Auch die Frage, ob Schäden an gemeindlichen Straßen ausgeschlossen seien, stelle sich.
Der Gemeinderat wies deshalb ausdrücklich darauf hin, dass der Zustand des vorhandenen Weges so beschaffen sein muss, dass ihn auch andere Menschen benutzen können, dass erforderliche Ertüchtigungs- oder Ausbaumaßnahmen ausschließlich vom Vorhabenträger zu leisten und eine Kostenübernahme oder -beteiligung durch die Gemeinde ausgeschlossen ist.
Vor diesem Hintergrund erteilte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Bedingung ist, dass die Genehmigungsbehörde die gesicherte und ausreichend dimensionierte Erschließung positiv feststellt.
Für die Umrüstung der Feuerwehrsirenen im Gemeindegebiet entstehen Kosten von insgesamt 17.950 Euro. Abzüglich der in Aussicht gestellten Förderung werde der gemeindliche Anteil etwa 6000 Euro betragen.