Hitzefrei? Schön war's, als es bei sommerlichen Temperaturen noch mittags ins Freibad ging. Leider ist Hitzefrei außerhalb der Schule meistens kein Konzept mehr. Vielmehr heißt es: Zähne zusammenbeißen. Doch alles müssen Arbeitnehmer auch nicht hinnehmen. Was Arbeitgeber bei Hitze leisten müssen.
„Steigt das Thermometer am Arbeitsplatz über 26 Grad, soll die Arbeitgeberin eingreifen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Bei über 30 Grad muss sie es sogar. Festgeschrieben ist das im Regelwerk „Technische Regeln für Arbeitsstätten: Raumtemperatur“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Dort steht auch: Wird es über 35 Grad warm, ist der Raum nicht mehr ohne weiteres zum Arbeiten geeignet. Um dort zu arbeiten, müssten technische Maßnahmen wie Luftduschen oder Wasserschleier, organisatorische Maßnahmen wie Entwärmungsphasen oder der Einsatz von Schutzausrüstung erfolgen.
Die Arbeitgeberin kann sich aussuchen, wie sie auf die Hitze reagiert. Maßnahmen könnten etwa sein: Jalousien über Nacht schließen, Ventilatoren installieren, Lüften über Nacht oder elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben.
Chefs können auch anbieten, die Arbeit in kühlere Stunden nach vorne oder hinten zu verlegen (Gleitzeit), oder gekühlte Getränke bereitstellen. Die Arbeitgeberin kann außerdem die Bekleidungsregelungen lockern.
„Einen direkten gesetzlichen Anspruch auf extra Pausen gibt es nicht“, so Kaarina Hauer, Leiterin der Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen. Wenn die Hitze allerdings gesundheitsgefährdend wird, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, zusätzliche Erholungspausen oder geeignetere Arbeitsabläufe einzuführen.
Heißt etwa: Teambesprechungen in einen kühlen Raum verlegen. Oder: Mitarbeitende wechseln sich in heißen Arbeitsbereichen oder bei anstrengenden Tätigkeiten ab. Besonders bei körperlich anstrengender Arbeit wie auf dem Bau und im Garten, bei Lagerarbeit oder in der Küche kann das relevant sein.
Hier lohnt sich auch ein Blick in den Vertrag. „Häufig finden sich in von Hitze besonders betroffenen Branchen Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen“, so Hauer.
„Ja, das kann sie“, sagt Anwältin Nathalie Oberthür. „Der Arbeitnehmer kann nicht einfach die betriebliche Ordnung missachten, nur weil es warm draußen ist.“ Die Arbeitgeberin darf die Kleiderordnung lockern, muss es aber nicht. Theoretisch ist es möglich, dass die Arbeitgeberin auch bei über 30 Grad im Raum an der vollen Montur festhält, wenn sie dafür auf andere Art und Weise für Erleichterung sorgt.
Schutzkleidung ist aus Sicherheitsgründen ein Muss. Das gilt auch für heiße Tage. Aber: „Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass ein Schutzanzug in Kombination mit hoher Hitze nicht zu einer Gesundheitsgefährdung führt“, so Kaarina Hauer. Er könnte etwa für kürzere Arbeitszeiten, häufige Trinkpausen, Kühlräume oder Sonnenschutz sorgen. Trifft der Arbeitgeber keine geeigneten Maßnahmen, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen, dann kann es sein, dass Arbeiten unmöglich ist.
„Welche Maßnahmen ergriffen werden, um für Abkühlung zu sorgen, bestimmt die Arbeitgeberin“, so Nathalie Oberthür. Was auch immer der Arbeitnehmer an Maßnahmen vorbringt, er muss sie mit dem Chef besprechen. Wenn für den Chef das Fußbad oder der Ventilator okay sind, dann - und nur dann - ist das erlaubt.
Mir reicht's, ich geh’ nach Hause? Das ist keine gute Idee. Denn: „Der Arbeitnehmer muss die Situation erst mal hinnehmen, es sei denn, es besteht Gesundheitsgefahr“, sagt Fachanwältin Oberthür. Im Fall einer akuten Gefährdung dürfte man sich in Sicherheit bringen.
Aber was sonst tun, wenn die Hitze unerträglich wird? „Wenn der Arbeitgeber trotz der hohen Raumtemperaturen keine Maßnahmen ergreift, sollte man die Temperaturen dokumentieren“, rät Hauer von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Zudem sollte man den Vorgesetzten informieren und die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsrat hinzuziehen.
© dpa-infocom, dpa:260527-930-137942/1