Bis zum 10. August wird wieder verstärkt das Tempo auf vielen Straßen in Deutschland kontrolliert. Und auch wenn man sich ja meistens an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hält - da muss es doch Hilfsmittel geben, oder? Drei wichtige Informationen zum Blitzermarathon:
Die Nutzung und betriebsbereite Mitführung von Blitzer-Apps, Radarwarngeräten und anderen Geräten, die der Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen dienen, sind Fahrzeugführern - also den Menschen am Steuer - verboten. Das steht so in der Straßenverkehrsordnung (§23/1c).
Der bloße Besitz ist allerdings nicht verboten. Man könnte also vor dem Losfahren einmal schauen, ob auf der Strecke Gefahr droht. Oder während einer Pause noch mal die weitere Strecke überprüfen.
Wenn sie ihre scharfen Augen benutzen, ja. Aber auch Beifahrer dürfen während der Fahrt keine Blitzer-Apps oder Warngeräte nutzen. Was jahrelang eine Grauzone war, ist seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2023 (Az.: 2 Orbs 35 Ss 9/23) verboten. Auch hier liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
Im verhandelten Fall hatte die Beifahrerin eine solche App auf ihrem Smartphone aktiviert und das Gerät auf der Mittelkonsole abgelegt. Somit wurde der Fahrer weiter vor möglichen Kontrollen gewarnt.
Ein paar Möglichkeiten gibt es schon. Man könnte ja:
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