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Veröffentlicht am 28.04.2026 12:31

Drohnenflug ohne Risiko: Welche Versicherung wichtig ist

Für jede Drohne, die im Freien betrieben wird, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. (Foto: Alexander Prautzsch/dpa-tmn)
Für jede Drohne, die im Freien betrieben wird, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. (Foto: Alexander Prautzsch/dpa-tmn)
Für jede Drohne, die im Freien betrieben wird, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. (Foto: Alexander Prautzsch/dpa-tmn)

Egal, ob Sie mit Ihrer Drohne besondere Aufnahmen aus der Lust festhalten oder sie einfach nur als Spielgerät nutzen wollen. Eines sollte mit deren Einsatz immer einhergehen: der passende Versicherungsschutz. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Denn Wind, Wetter, Vögel oder etwa Softwarefehler können immer mal ursächlich dafür sein, dass eine Drohne abstürzt und das Eigentum oder die Gesundheit anderer schädigt.

„Für jede Drohne, die im Freien betrieben wird, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben“, sagt Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. Ein Blick in die Vertragsunterlagen der privaten Haftpflichtversicherung oder ein Anruf beim jeweiligen Anbieter bringen Klarheit, ob darin auch der Drohnenflug mitversichert ist. Längst nicht immer ist das der Fall. Versicherte sollten sich das darum möglichst auch schriftlich bestätigen lassen.

Anbieterwechsel nötig?

„Reicht die bestehende Versicherung nicht aus, ist eine zusätzliche Police erforderlich“, sagt Follmann. Unter Umständen lässt sich die bestehende private Haftpflichtversicherung um Drohnenschäden ergänzen.

Auch hier hilft eine Nachfrage beim Versicherer. Ist das nicht möglich, hilft nur ein Wechsel zu einem anderen Anbieter, bei dem ein passender Tarif abgeschlossen werden kann.

Schutz gibt es bereits ab 50 Euro pro Jahr

Eine passende Privathaftpflichtversicherung mit Drohnenschutz gibt es den Verbraucherschützern zufolge schon ab 50 Euro im Jahr. Beim Abschluss sollten Sie darauf achten, dass der Haftpflichtschutz eine Versicherungssumme von mindestens zehn Millionen Euro für Sach- und Personenschäden beinhaltet - idealerweise ohne Selbstbehalt. Für schwere Drohnen über 2,5 Kilogramm Gewicht könne hingegen der Abschluss einer speziellen Drohnen-Haftpflicht sinnvoll sein.

Wer für den Fall eines Drohnenabsturzes nicht nur Dritte, sondern auch den Wert der eigenen Drohne absichern möchte, braucht eine sogenannte Drohnen-Kaskoversicherung. Sie leistet dann etwa für Reparaturkosten, aber auch bei Diebstahl und Transportschäden.

© dpa-infocom, dpa:260428-930-3111/1


Von dpa
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