Wer ein duales Studium absolviert, ist in dieser Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert - im Unterschied zu anderen Studierenden. Dabei ist es gar nicht entscheidend, ob duale Studentinnen und Studenten ein Arbeitsentgelt beziehen oder nicht. Die Höhe des Arbeitsentgeltes entscheidet lediglich darüber, wer die Beiträge zahlt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin.
Wird kein Gehalt gezahlt, berechnen sich die Beiträge zur Rentenversicherung aus einem fiktiven Monatseinkommen. Dual Studierende, die weniger als 325 Euro pro Monat verdienen, müssen diese Beiträge dann nicht zahlen. Vielmehr zahlt der Arbeitgeber diese in solchen Fällen komplett. Sobald das Gehalt diese Grenze überschreitet, teilen sich Studierende und Arbeitgeber die Beiträge.
Zum Hintergrund: Bei dualen Studiengängen wechseln sich Theorie- und Praxisphasen ab. Studierende erhalten bekommen während der Theoriephasen Inhalte an der Hochschule oder Berufsakademie vermittelt. In den Praxisphasen lernen Studierende im Betrieb oder Unternehmen, mit dem sie einen Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag geschlossen haben.
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