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Veröffentlicht am 06.08.2025 08:06

E-Auto beim Arbeitgeber laden: Wann das steuerfrei ist

Wer sein privates E-Auto auf dem Firmengelände lädt, muss diese Leistung meist nicht versteuern. (Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn)
Wer sein privates E-Auto auf dem Firmengelände lädt, muss diese Leistung meist nicht versteuern. (Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn)
Wer sein privates E-Auto auf dem Firmengelände lädt, muss diese Leistung meist nicht versteuern. (Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn)

Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber Ladeinfrastruktur für das private Elektro- oder Hybridfahrzeug zur Verfügung? Dann können Sie von dieser Leistung unter Umständen steuerfrei profitieren. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.

Das gilt jedenfalls, wenn sich die Ladesäulen im Betrieb befinden und Beschäftigten das kostenfreie oder verbilligte Laden Ihres Fahrzeugs zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. 

Auch, wenn Beschäftigte auf dem Betriebsgrund oder einem Grundstück des Arbeitgebers Ladevorrichtungen externer Anbieter nutzen dürfen und dieser die Kosten für den Strom unmittelbar übernimmt, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Vorteil nicht versteuern. Der Arbeitgeber muss dafür seinerseits die unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuerpflicht unterziehen, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein.

Wo die Sache anders liegt

Zur Kasse gebeten werden Beschäftigte nur dann, wenn sie von ihrem Arbeitgeber finanzielle Zuwendungen für das Aufladen eines privaten E-Autos oder Hybridfahrzeugs zu Hause erhalten. Dann gilt der Bonus nämlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn und muss dementsprechend versteuert werden.

© dpa-infocom, dpa:250806-930-880302/1


Von dpa
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