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Veröffentlicht am 08.07.2026 13:56

E-Scooter-Kauf: Worauf Sie unbedingt achten sollten

Keine Straßenzulassung ohne Versicherung: Wer einen E-Scooter im öffentlichen Verkehr ohne Versicherungskennzeichen fährt, riskiert saftige Strafen. (Foto: Martin Gerten/dpa)
Keine Straßenzulassung ohne Versicherung: Wer einen E-Scooter im öffentlichen Verkehr ohne Versicherungskennzeichen fährt, riskiert saftige Strafen. (Foto: Martin Gerten/dpa)
Keine Straßenzulassung ohne Versicherung: Wer einen E-Scooter im öffentlichen Verkehr ohne Versicherungskennzeichen fährt, riskiert saftige Strafen. (Foto: Martin Gerten/dpa)

Nur mal eben von A nach B kommen? Einige nutzen dafür längst ganz selbstverständlich einen E-Scooter. Wer einen solchen im Internet erwerben möchte, sollte aber genau hinschauen, warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Denn wo Hersteller unter anderem mit mehr Leistung, höheren Geschwindigkeiten und attraktiven Preisen werben, würden längst nicht immer Produkte verkauft, die auf deutschen Straßen bewegt werden dürfen, so die Verbraucherschützer.

Sie erklären, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf achten sollten:

  • E-Scooter muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben: Hat ein E-Scooter keine vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilte ABE, kann für diesen auch keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Beides ist aber Voraussetzung für die Teilnahme mit dem Gefährt am öffentlichen Straßenverkehr. Der E-Scooter darf dann lediglich auf Privatgrund bewegt werden. Gerade günstigen Modellen aus dem Netz und dem Ausland mangelte es oft an einer solchen ABE.
  • Vor dem Kauf auf das Typenschild achten: Auch am Typenschild eines E-Scooters lässt sich ablesen, dass für das Fahrzeug eine ABE vorliegt und es so für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist. Fehlt das Typenschild, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Finger von dem Produkt lassen.
  • Modelle mit mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit kritisch prüfen: Fährt ein E-Scooter schneller, ist dieser kein Elektrokleinstfahrzeug mehr. Daher gelten für diesen andere Anforderungen. Wer die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, muss mit Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
  • Erreichbarkeit sicherstellen: Gibt es ein Problem mit dem E-Scooter? Kommt die Lieferung nicht oder ist am Gefährt etwas defekt? In all solchen Fällen sollten Kundinnen und Kunden den Hersteller oder Händler innerhalb der EU erreichen können. Andernfalls kann es zum Beispiel mit der Rechtsdurchsetzung Probleme geben.
  • Vorab einen Blick ins Safety-Gate-Portal werfen: Das europäische Portal informiert über gefährliche Produkte und Rückrufe. Dort sind zum Beispiel E-Scooter-Modelle gelistet, die wegen Brandgefahr durch fehlerhafte Akkus oder aufgrund von Bremsmängeln beanstandet wurden. Gerade wenn Hersteller und Modell unbekannt sind, kann sich die Überprüfung lohnen, um einen Fehlkauf zu vermeiden.
  • CE-Kennzeichen und TÜV-Siegel nicht mit einer Straßenzulassung verwechseln: Beides erklärt zwar, dass das Produkt grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäß EU-Richtlinien entspricht. Es bedeutet aber nicht, dass der E-Scooter für den deutschen Markt zugelassen ist.
  • Auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung achten: Aufsteigen, losfahren, ankommen - so leicht kann's mit dem E-Scooter gehen. Doch nicht immer läuft alles wie geschmiert. Deshalb kann es nützlich sein, ein deutschsprachiges Handbuch mitgeliefert zu bekommen, in dem man im Zweifel nachlesen kann.

Wer bei seinem Kauf nicht auf eine gültige Betriebserlaubnis des Scooters achtet, riskiert teuren Ärger: Allein für die fehlende ABE droht den Verbraucherschützern zufolge ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und die Untersagung der Weiterfahrt, sollte der E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr zum Einsatz kommen. Oft werde das Gefährt zudem von der Polizei beschlagnahmt.

Fehlt damit auch das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen, kann es sogar strafrechtlich relevant werden. Dann drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg.

© dpa-infocom, dpa:260708-930-353005/1


Von dpa
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