Einweg-E-Zigaretten und andere Elektrogeräte sollen künftig nach Gebrauch einfacher im Handel abgegeben werden können. Das geht aus einer Gesetzesänderung hervor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Einweg-E-Zigaretten künftig an allen Verkaufsstellen zurückgeben können, wo diese verkauft werden - also zum Beispiel auch an Kiosken oder Tankstellen. Die Rückgabe solle dabei nicht an Bedingungen wie etwa den Kauf einer neuen Einweg-E-Zigarette geknüpft werden.
Laut Bundesumweltministerium soll mit dem neuen Gesetz erreicht werden, dass E-Zigaretten ordnungsgemäß entsorgt werden und nicht mehr so häufig in der Umwelt oder im Restmüll landen. Zu diesem Zweck sollen auch die Verkaufsstellen künftig über die Rücknahme informieren.
Generell sollen Verbraucher mehr Informationen zur Entsorgung von Alt-Geräten erhalten. Der nun beschlossene Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sieht vor, dass Sammelstellen für Elektrogeräte in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser als bislang auf Rückgabemöglichkeiten aufmerksam gemacht werden. Außerdem sollen Verkaufsorte - etwa Regale - mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne versehen werden und Käufern von Elektrogeräten anzeigen, dass sie ein Gerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist.
Die geplante Gesetzesänderung, über die der Bundestag noch beraten muss, sieht ebenfalls Maßnahmen gegen Brandrisiken vor, die durch die falsche Entsorgung von Lithium-Batterien entstehen. So soll es künftig nur noch geschultem Personal des Wertstoffhofs erlaubt sein, diese Batterien zu sammeln und in entsprechende Behälter einzusortieren. Verbraucher sollen dies nicht mehr selbst machen dürfen.
Aus Sicht des federführenden Umweltministeriums soll so mehr Sicherheit garantiert werden. Brände, die durch beschädigte oder falsch entsorgte Batterien entstünden, könnten zum Stillstand von Anlagen und Entsorgungsengpässen führen, heißt es dazu. Nach Angaben des Bundesverbands der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) gibt es bundesweit bis zu dreißig Brände pro Tag in Recycling- und Sortieranlagen, auf Betriebshöfen oder in Müllfahrzeugen. Häufig seien Lithium-Batterien für die Brände verantwortlich.
Insgesamt sieht das Bundesumweltministerium in Sachen Entsorgung von Elektrogeräten großen Handlungsbedarf: Die Zahl der Elektrogeräte habe sich in weniger als zehn Jahren verdoppelt, heißt es: Während im Jahr 2013 laut Ministerium noch rund 1,6 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Umlauf waren, seien es 2021 schon mehr als drei Millionen Tonnen gewesen. Mit dem Anstieg wachse auch die Zahl der defekten und ausgedienten Geräte.
Verbraucherinnen und Verbraucher können seit 1. Juli 2022 ihre ausgedienten Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern nicht nur bei Recyclinghöfen, sondern auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben. Für kleine Elektro-Altgeräte wie Handys oder Taschenlampen gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte nur beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels, als sogenannte Eins-zu-Eins-Rückgabe. Vielen Verbrauchern seien die Rückgabemöglichkeiten aber nicht bekannt, heißt es. Eine bessere Information sei deshalb zentral, um die Recyclingquote für Elektrogeräte zu erhöhen.
Mehrere Verbände äußern Kritik an der geplanten Gesetzesänderung und bezeichneten die Maßnahmen als nicht zielführend. Die Deutsche Umwelthilfe fordert unter anderem ein komplettes Verbot von Einweg-E-Zigaretten anstelle von strengeren Regeln zur Rücknahme. Der Digitalverband Bitkom fordert EU-weite Regelungen. Nur so könnten die Rücknahmequoten für Altgeräte nachhaltig erhöht werden, heißt es.
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