Wer Einkünfte von mindestens 100.000 Euro im Jahr hat, kann vom Sozialamt unter Umständen zum Elternunterhalt verdonnert werden. Und zwar immer dann, wenn Eltern des Gutverdieners ihre Pflegeheimkosten nicht selbst tragen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einkünfte aus Verdienst, Rente, Zinsen, Dividenden, Miet- und Pachteinkünften, Boni oder Weihnachtsgeld bestehen. Gewisse Spielräume bleiben Gutverdienern aber dennoch.
Denn eines ist wichtig zu wissen: Fragt das zuständige Sozialamt nach, sind die Einkünfte des Jahres anzugeben, in dem er oder sie zum Elternunterhalt in Anspruch genommen werden soll. Dieses Schlupfloch lässt sich nutzen.
Angenommen, jemand soll ab Februar 2025 zahlen: Zu der Zeit sind die 2025er-Einkünfte noch gar nicht bezifferbar. Denn Jobverlust, Gehaltskürzung oder -erhöhung sowie Krankheit können dazwischenkommen. De facto steht das Einkommen erst mit der Steuererklärung 2025 fest. Und die wird frühestens 2026 gemacht.
Damit bleibt etwa ein Jahr Zeit zur Einkommensoptimierung. Zunächst könnten Kinder das Amt mit Hinweis auf die Steuererklärung aufs Folgejahr vertrösten, rät der Fachanwalt für Familienrecht Jürgen Wabbel. Danach könne an der Hauptstellschraube gedreht werden: die eigene Altersvorsorge. Denn Investitionen in die private Vorsorge bringt das Amt bis zu einem gewissen Grad vom Einkommen in Abzug.
Also kann man die private Altersvorsorge im Idealfall so strukturieren, dass das Einkommen entweder knapp unter die 100.000 Euro-Grenze fällt oder ein überschießender Betrag gering ausfällt. Diese Gestaltung „kann man auch vornehmen, nachdem das Sozialamt sich gemeldet hat“, sagt der Anwalt. Weil es hier Grenzen gibt, empfiehlt Wabbel, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Auch notwendige Ansparungen zur Modernisierung von Wohneigentum können die Einkommensgrenze weiter beeinflussen. Wer etwa anhand von Kostenvoranschlägen konkret belegen kann, dass er Rücklagen dafür bilden muss, kann ebenfalls vom Elternunterhalt verschont werden. Der Tipp von Wabbel: Die Einkommenssituation ausführlich anhand einer Excel-Liste oder eines Briefs darlegen, statt knapp den Fragebogen der Behörde auszufüllen.
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