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Weil die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen gestiegen ist, hat der Bund das Gewalthilfegesetz erlassen. Dadurch haben Betroffene ab dem Jahr 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz- und Beratungsangebote.  (Symbolbild: Evi Lemberger)

Wohndauer in Ansbachs Frauenhaus steigt spürbar – aus vielen Gründen

Für Frauen in Not ist die Einrichtung ein wichtiger Schutzraum. Doch ein neues Gesetz sorgt für Unsicherheiten. Und auch die Kosten steigen.
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