Das kleine Schild kann große Folgen haben. Wer keine Versicherung hat, muss bei einem Unfall alles selbst zahlen. Jetzt gilt die Farbe Grün.
In Ansbach hat eine Streife am Dienstag einen 24-Jährigen gestoppt, der mit einem E-Scooter in der Oberhäuserstraße fuhr. Das Elektrokleinstfahrzeug, wie es im Behördendeutsch genannt wird, wurde erst einmal sichergestellt. In Feuchtwangen brachte die Polizei gegen einen 34-Jährigen auf einem E-Scooter ein Ermittlungsverfahren auf den Weg. Beiden fehlte eine Versicherung. Für den Mittwoch meldete die Polizeiinspektion gleich fünf Fälle im Stadtgebiet, bei denen noch das blaue Kennzeichen an den jeweiligen Gefährten angebracht war.
Am 1. März war der Wechsel der Jahreskennzeichen fällig. Sie sind auf Mofas, Mopeds, Rollern und E-Scootern vorgeschrieben. Als Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht. Das ist im ureigenen Interesse aller Fahrer.
Damit sind sie abgesichert, wenn sie einen Unfall bauen. Ihre Haftpflicht entschädigt dann die Opfer. Wer ohne Versicherung unterwegs ist, muss alles selbst zahlen, vom Schmerzensgeld über den Schadenersatz bis zu Behandlungskosten.
Auch die Inspektion in Neustadt hat in den vergangenen Tagen zwei Roller-Fahrer (17 und 32 Jahre) kontrolliert, die sich nicht um neue Schilder und damit eine neue Versicherung gekümmert hatten. Sie mussten ebenfalls ihre Fahrzeuge vor Ort abstellen und sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Karenzzeiten gibt es nicht, machte ein Sprecher der Neustädter Polizei klar. Schließlich sei die Beschaffung leicht. „Das Versicherungskennzeichen kann einfach direkt bei einer Versicherungsgesellschaft erworben werden.” Die Kosten liegen bei um die 40 Euro pro Jahr.
Ähnliche Fälle wurden in den vergangenen Tagen auch aus Heilsbronn, Bad Windsheim und Uffenheim und Dinkelsbühl gemeldet. Die Kontrollen sind selbst aus einigen Metern Entfernung einfach. Seit dem 1. März müssen die neuen grünen Kennzeichen angebracht sein. Die alten blauen sind nicht mehr gültig.
In der oberen Reihe der Kennzeichen zeigen drei Ziffern die zuständige Versicherungsgesellschaft. Die Zahlen darunter dienen der Unterscheidung der Versicherungsnehmer. Zudem ist das Jahr vermerkt, in dem es gültig ist. Die Prägung „GDV“ steht für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.