Nach seiner Festnahme kurz vor Weihnachten wegen mehrfachen Fehlens beim Korruptionsprozess gegen ihn muss der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer vorerst weiter im Gefängnis bleiben. Das Münchner Oberlandesgericht ging am ersten Verhandlungstag des neuen Jahres nicht auf eine Anregung der Verteidigung ein, den bestehenden Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Eine Außervollzugsetzung komme nicht in Betracht, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl. Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor Gericht verantworten.
Fischer war im Dezember wiederholt nicht zu dem Prozess erschienen. Dies wertete das Gericht als nicht ausreichend entschuldigtes Fernbleiben, erließ mit dieser Begründung Haftbefehl und ließ ihn am 22. Dezember aus einer Klinik in Baden-Württemberg nach München bringen. Seither sitzt Fischer in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Über eine Beschwerde der Verteidigung gegen den Haftbefehl muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden.
Fischers neuer Verteidiger Martin Würfel bot dem OLG nun an, Fischer würde bei einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls weiter in München übernachten, wäre nötigenfalls auch bereit, sich an Prozesstagen von einer Polizeistreife abholen zu lassen. Fischer habe den Ernst der Lage erkannt, mit Verspätungen oder Nicht-Erscheinen werde man keine Probleme mehr haben. Zudem könnte man umfangreiche Unterlagen besser sichten, wenn Fischer auf freiem Fuß wäre. Die Generalstaatsanwaltschaft sprach sich gegen eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls aus.
Aserbaidschan soll sich jahrelang bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer, von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv, soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er laut Generalstaatsanwaltschaft München über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten haben.
Fischer hatte vor Gericht gesagt: „Ich bin unschuldig.“ Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe immer frei abgestimmt und niemals seine Stimme „verkauft“.
Bei einem wichtigen Anklagepunkt droht noch im Januar eine Verjährung. Sollte sich der Prozess über das Datum hinaus verzögern, könnte Fischer dafür dann nicht mehr verurteilt werden.
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