Im Zuge der Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron haben Ermittler nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag erneut mehrere Objekte durchsucht - dieses Mal auch in Tschechien.
Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte auf Anfrage ohne Nennung eines Namens lediglich weitere Durchsuchungen im Zuge eines Verfahrens wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit, „um weitere Beweismittel sicherzustellen“. Durchsucht wurde demnach beim Beschuldigten, also Bystron, und Zeugen.
Zuvor hatte der Bundestag am Donnerstagvormittag per Abstimmung die Genehmigung zum Vollzug erteilt. Für Durchsuchungen braucht es jeweils eine solche Einzelgenehmigung. Zuerst hatte das ZDF von der Aktion berichtet.
Bystron sagte der Deutschen Presse-Agentur, es handle sich bei den Objekten in Tschechien um zwei Wohnungen in Prag. Diese gehörten ihm, sie seien aber „seit mehreren Jahren langfristig vermietet“.
Es handelt sich um die mittlerweile dritte größere Durchsuchungsaktion in dem Fall. Im Mai hatten bayerische Ermittler unter anderem Bystrons Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht. Der Parlamentarier aus dem Wahlkreis München-Nord steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal „Voice of Europe“ Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Der Bundestag hatte Bystrons Immunität vor den Durchsuchungen im Mai aufgehoben.
Bystron selbst wies die Vorwürfe stets zurück und bezeichnete das Verfahren als politisch motiviert. Mit Blick auf die erneuten Durchsuchungen am Donnerstag sagte der AfD-Politiker: „Bei mittlerweile zwölf Hausdurchsuchungen in Deutschland wurde nichts Belastendes gefunden, weil die Vorwürfe keine Grundlage haben. Das wird nach den weiteren Durchsuchungen auch so bleiben.“ Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Die Durchsuchungsaktion kam, kurz bevor die Ermittler im Fall Bystron wegen dessen Wechsels ins Europäische Parlament eine Zwangspause einlegen müssen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Wahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität. Weiter ermittelt werden darf nach der Bekanntgabe erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden sollte.
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