Am 30. Juni 2020 tagte die Gemeinsame Ethikkommission der Hochschulen Bayerns (GEHBa) zum ersten Mal. Seitdem haben 58 Sitzungen und über 350 Ethikvoten stattgefunden. Prof. Dr. Sibylle Gaisser von der Hochschule Ansbach ist seit jeher Mitglied und bringt ihre Kompetenzen in Biotechnologie, Medizin, Künstliche Intelligenz und Robotik ein.
Die GEHBa hat sich in den vergangenen fünf Jahren als Erfolgsmodell etabliert. Sie ist zu einer zentralen Anlaufstelle für Forschungsethik an bayerischen Hochschulen geworden.
Denn die Kommission bietet eine wichtige Säule für die Forschung in technischen und sozialwissenschaftlichen Bereichen. Diese können nämlich nicht durch klinische Ethikkommissionen geprüft werden. Die GEHBa hat sich also entwickelt, „weil es keine Kommission für unsere Forschenden gab”, erzählt Prof. Dr. Sibylle Gaisser im FLZ-Gespräch.
Die meisten Fachzeitschriften verlangen inzwischen ein Ethikvotum, bevor sie eine Forschung publizieren, so Gaisser. Laut ihr sollten Forschende die Kommission daher nicht als Hürde, sondern als Unterstützung sehen.
Wer kann einen Antrag bei der GEHBa stellen? Gaisser erklärt, dass nur Forschende, die mit einer bayerischen Hochschule in Verbindung stehen, berücksichtigt werden. Zudem muss es sich um ein Vorhaben handeln, bei dem mit und am Menschen geforscht wird.
Wird ein Forschungsvorhaben eingereicht, verfassen die Kommissionsmitglieder bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme und notieren sich offene Fragen. In der monatlichen Konferenz, die meist online stattfindet, tauschen sie sich dann aus.
Für die Bewertung gibt es einen Kriterienkatalog, einen Leitfaden. Hier sei laut Gaisser alles im kleinsten Detail aufgeführt. Schließlich soll überall der gleiche Maßstab angewandt werden.
Doch häufig ist die Bewertung ein Abwägen zwischen Nutzen und Risiken. „Es muss in einem sinnvollen Verhältnis stehen”, sagt die 56-jährige Professorin. Gleichzeitig gibt es jedoch auch „harte” Kriterien, beispielsweise wenn eine Versuchsperson ungerechtfertigten Schaden nehmen könnte.
Man müsse sich folgende Fragen stellen: Welche Menschen sind involviert? Sind diese Menschen in der Lage, der Teilnahme wirklich zuzustimmen? Gibt es ein Abhängigkeitsverhältnis? „Dafür braucht es Empathie”, so Gaisser.
In der GEHBa sitzen Beauftragte aus 16 bayerischen Hochschulen. Sie müssen Gaisser zufolge nicht nur Grundkenntnisse in ethischen Fragen haben, sondern auch bereit sein, Zeit zu investieren.
Denn einige Mitglieder erhalten keinerlei Entlastung für ihre Leistungen in der Kommission. Die Hochschule Ansbach honoriere Gaissers Tätigkeit zumindest mit einer Stunde weniger in ihrem Lehrdeputat. „Man muss also persönliches Interesse und Herzblut mitbringen”, fasst sie zusammen.
Prof. Dr. Sibylle Gaisser möchte, solange wie es ihr zeitlich möglich ist, Teil der GEHBa bleiben. Denn „die Interdisziplinarität macht die Ethikkommission für mich so spannend”, sagt sie. Von Künstlicher Intelligenz über Pflege, autonomes Fahren bis Biologie werden alle Forschungsthemen abgedeckt. „Es vergeht keine Sitzung, in der ich nicht nochmal was dazulerne.”
Studierenden, die an ethikrelevanten Forschungsthemen arbeiten, rät die Professorin, zunächst den Selbsteinschätzungsbogen der GEHBa auszufüllen. Zudem können sie mit den Ethikbeauftragten ihrer Hochschule sprechen. Seit 2024 gibt es außerdem auf der Online-Lernplattform SMART vhb der Virtuellen Hochschule Bayern Lernmodule zu Ethik in der Forschung.
Weitere Informationen:
www.gehba.de