Der Prozess gegen einen 36-Jährigen, der sich im Juni 2023 auf der B470 zwischen Endsee und Burgbernheim ein Rennen mit der Polizei geliefert haben soll, geht in die vierte Runde. Grund: Der Angeklagte erlitt während der Verhandlung vor dem Ansbacher Amtsgericht zwei Panikattacken, sodass es erst am 20. August weitergehen kann.
Der 36-Jährige ist angeklagt, am frühen Morgen des 21. Juni 2023 an der Aral-Tankstelle in Endsee vor einer Polizeikontrolle geflohen zu sein. Dabei raste er laut Anklage mit dem Mercedes CLK 500 seiner Mutter mit bis zu 200 Kilometern pro Stunde, unter Missachtung jeglicher Tempolimits, Richtung Burgbernheim, bis die Polizeistreife – auch zur eigenen Sicherheit – die Verfolgung abbrach. Ermittelt wurde der 36-Jährige schließlich anhand der Videoaufnahmen aus der Tankstelle.
Nach zwei Verhandlungstagen im März 2024 war eine längere Pause notwendig, weil zwei Gutachten benötigt wurden. Erstens bezweifelte Verteidiger Ralf Präg, dass die Aufnahmen aus der Tankstelle wirklich seinen Mandanten zeigen. Und zweitens war per Gutachten zu klären, ob auf diesem Abschnitt der B470 nicht eine noch höhere Geschwindigkeit machbar wäre. Denn der angeklagte Paragraf 315d, der illegale Autorennen ahndet, setzt den Vorsatz voraus, „eine höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen zu wollen”. Der CLK jedenfalls schafft Tempo 250.
Als Erster trug der aus München angereiste forensische Gutachter Dr. Martin Trautmann seine Erkenntnisse zur Identität des Angeklagten vor. Dazu machte er zusätzlich zu älterem Bildmaterial im Gerichtssaal mit seinem Handy Fotos vom Angeklagten, um sie mit den Videoaufnahmen aus der Tankstelle zu vergleichen.
Zweimal musste der Gutachter seinen Vortrag unterbrechen, weil der Angeklagte eine Panikattacke erlitt und den Saal verlassen musste. Laut Verteidiger leidet er unter einer attestierten Angststörung, hatte jedoch am Verhandlungstag seine Medikamente nicht dabei. Richterin Carolin Schneider erkundigte sich bereits während der zweiten Attacke bei Staatsanwalt Jürgen Krach und dem Verteidiger nach einem möglichen vierten Verhandlungstermin: „Hoffentlich schafft er wenigstens das Gutachten von Herrn Trautmann.” Zwischendrin sprach die Richterin auf dem Gang mit dem Angeklagten und seinem Vater, ob es weitergehen könne.
Es ging weiter. Und Gutachter Trautmann legte die Ergebnisse seiner Analyse dar. Im ersten Schritt sei festzustellen, dass es kein klar abweichendes Merkmal gebe, so Trautmann. Nach Untersuchung der Gesichts- und Körpermerkmale habe sich kein einziger „Ausschlussgrund” gefunden, so der Gutachter weiter. Nach Abarbeitung seiner Checkliste „ist eine mit an Sicherheit grenzende Identität festzustellen”. Hundert Prozent Sicherheit gebe es nie, doch dies sei das „höchste Wahrscheinlichkeits-Prädikat”.
Danach unterbrach Richterin Schneider die Verhandlung erneut, um ein „Rechtsgespräch” mit Staatsanwalt und Verteidiger zu führen. Danach unterbreitete Staatsanwalt Krach dem Angeklagten ein Angebot: Verzicht auf den „Regelfall des Fahrerlaubnisentzugs”, was den kompletten Verlust des Führerscheins bedeutet, und stattdessen ein Fahrverbot von mindestens vier Monaten. Gleichzeitig bot Krach die Reduzierung des Tagessatzes bei einer Geldstrafe auf 30 Euro an.
Weil der Angeklagte sich nicht zu einem Geständnis durchringen konnte, aber laut Verteidiger nicht mehr in der Lage war, die Verhandlung fortzusetzen, kommt es jetzt zu einem weiteren Verhandlungstag am 20. August, an dem der Gutachter zur machbaren Geschwindigkeit und die zwei Polizisten gehört werden. Der Staatsanwalt machte klar, dass sein Angebot maximal bis zur Fortsetzung der Beweisaufnahme gilt: „Wenn wir hier einen Zeugen aufrufen, ist das Angebot, das ein gewaltiges Entgegenkommen ist, weg.” Und Richterin Schneider ermahnte den Angeklagten, beim nächsten Mal seine Medikamente dabei zu haben.