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Veröffentlicht am 27.12.2022 00:14

„Fragen Sie Ihre Ärztin“: Debatte um Arzneiwerbung

Beatrix Schmidt, Chefärztin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Berliner St. Joseph-Krankenhaus. (Foto: Christoph Soeder/dpa)
Beatrix Schmidt, Chefärztin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Berliner St. Joseph-Krankenhaus. (Foto: Christoph Soeder/dpa)
Beatrix Schmidt, Chefärztin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Berliner St. Joseph-Krankenhaus. (Foto: Christoph Soeder/dpa)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zustimmend auf den Vorstoß von Verbänden für genderkonforme Formulierungen auf Beipackzetteln von Arzneimitteln reagiert. „Ich wäre sehr dafür, wenn Ärztinnen ausdrücklich genannt würden. Es entspricht der Realität der Versorgung“, sagte der SPD-Politiker der „Bild“-Zeitung.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte zuvor dafür plädiert, den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ in der Arzneimittelwerbung umzuformulieren. „Die gesetzlich vorgegebene Formulierung passt nicht mehr in die Zeit“, sagte Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

„Rein männlicher Sprachgebrauch keineswegs faire Sprachpraxis“

Er betonte, dass rund die Hälfte der Ärzteschaft weiblich sei. Unter den Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien fast 90 Prozent Frauen, sagte die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, kritisierte sie.

Im Heilmittelgesetz ist die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ vorgeschrieben. „Der Pflichttext sollte durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung ersetzt werden“, forderte Reinhardt. Die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß, schlug vor, den Hinweis anstelle der männlichen Berufsbezeichnungen durch „... oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach“ zu ergänzen.

© dpa-infocom, dpa:221227-99-22856/3

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