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Veröffentlicht am 03.06.2026 00:07

Fußball-WM: Darf ich die Spiele während der Arbeit schauen?

Fans haben es während der Arbeitszeit nicht leicht: Selbst das Mitverfolgen eines Live-Tickers gilt als Ablenkung und könnte untersagt werden. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
Fans haben es während der Arbeitszeit nicht leicht: Selbst das Mitverfolgen eines Live-Tickers gilt als Ablenkung und könnte untersagt werden. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
Fans haben es während der Arbeitszeit nicht leicht: Selbst das Mitverfolgen eines Live-Tickers gilt als Ablenkung und könnte untersagt werden. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Anstoß spät am Abend? Glück für Fußball-Fans, die spät nach Hause kommen und sich dann die Deutschlandspiele anschauen möchten. Denn die drei Gruppenspiele werden alle erst spät angepfiffen. Doch bei manchen fängt die Schicht da gerade erst an. Verpasst man das Spiel dann definitiv, oder darf es am Arbeitsplatz mitverfolgt werden?

„Einen Anspruch darauf, die WM-Spiele am Arbeitsplatz zu schauen, haben Arbeitnehmer grundsätzlich nicht“, sagt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer also ein Fußballspiel ohne die explizite Erlaubnis des Arbeitgebers im Livestream schaut, riskiert eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung.

Livestream oder Radio – das macht einen Unterschied

Wie ein Fußballspiel mitverfolgt wird, kann großen Einfluss auf die möglichen Konsequenzen haben. So gelten Fernsehübertragungen und Livestreams als besonders problematisch, da sie die Konzentration der Arbeitnehmer stark beeinträchtigen. Das Schauen des Spiels gilt selbst mit Erlaubnis des Arbeitgebers als privates Freizeitvergnügen, so Görzel. Diese Zeit muss dann grundsätzlich nachgearbeitet werden. Auch das Mitverfolgen eines Live-Tickers gilt als Ablenkung und kann untersagt werden.

Vergleichsweise großzügiger sind da allerdings die Regeln bei einer Radioübertragung, erklärt der Fachanwalt. Denn solange niemand durch die Übertragung gestört wird und die Arbeitsaufgaben weiterhin konzentriert, zügig und fehlerfrei erledigt werden, ist das Radiohören generell erlaubt. 

Der Arbeitgeber kann das zwar auch verbieten, muss hier allerdings das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachten – ohne dessen Zustimmung ist das ausgesprochene Verbot unwirksam.

Später Anpfiff verträgt sich nicht gut mit Arbeitszeiten

Generell findet der Anpfiff der meisten WM-Spiele aufgrund der Zeitverschiebung dieses Jahr für uns zu später Stunde statt – zwei Drittel aller Spiele beginnen in deutscher Zeit erst nach Mitternacht. Wachbleiben kann da für Arbeitnehmer, die früh rausmüssen, schnell zum Problem werden. 

  • So zeigt eine Studie des Marktforschungsinstituts Bilendi im Auftrag des Arbeitgeber-Vergleichsportals Kununu, dass für etwa 59 Prozent der insgesamt 1.100 Befragten die Uhrzeit ein wichtiger Teil der Entscheidung ist, ob sie ein Spiel schauen oder nicht. 
  • Während rund 61 Prozent einen Anpfiff um 19 Uhr noch für mit dem Job vereinbar halten, findet nur etwa jeder Fünfte (19 Prozent) einen Anstoß um Mitternacht tragbar – unter den selbsterklärten Fußballfans allerdings noch jeder Dritte (32 Prozent). 
  • Ein wenig anders sehen die Zahlen bei den Deutschlandspielen aus. Hier werden etwa 28 Prozent aller Arbeitnehmer – und fast die Hälfte der Fußballfans (49 Prozent) – auch die Spiele nach Mitternacht verfolgen.

Die WM-Spiele beeinflussen auch die Entscheidung aus dem Homeoffice zu arbeiten oder ins Büro zu fahren. So plant laut der Umfrage mehr als jeder Fünfte (22 Prozent) mit Homeoffice-Option am Folgetag eines Spiels der DFB-Mannschaft von zu Hause aus zu arbeiten. Unter den Fußballfans sind das sogar etwa 36 Prozent.

© dpa-infocom, dpa:260602-930-164901/1


Von dpa
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