Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder stellt Oberdachstetten vor Probleme | FLZ.de | Stage

foobarious
arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 08.04.2026 11:00

Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder stellt Oberdachstetten vor Probleme

Um dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gerecht zu werden, wird dies von der Gemeinde in Form einer Mittagsbetreuung in der Grundschule angeboten. (Foto: Peter Pickel)
Um dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gerecht zu werden, wird dies von der Gemeinde in Form einer Mittagsbetreuung in der Grundschule angeboten. (Foto: Peter Pickel)
Um dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gerecht zu werden, wird dies von der Gemeinde in Form einer Mittagsbetreuung in der Grundschule angeboten. (Foto: Peter Pickel)

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Grundschulkinder in Bayern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, was eine Entlastung für Familien darstelle, hieß es im Gemeinderat Oberdachstetten.

Zunächst profitieren die Erstklässler vom Anrecht an fünf Tagen pro Woche, es komme allerdings eine große Herausforderung auf die Gemeinde zu, da die Betreuung auch während der Schulferien angeboten werden müsse.

Das berichtete Kämmerin Silke Hasselmeier in der jüngster Sitzung. Für insgesamt acht Stunden pro Tag gelte dies und werde im Rahmen der Mittagsbetreuung fortgeführt.

Nur 20 Schließtage sehe der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter vor. Als Problem sehe die Gemeinde, geeignetes Personal zu finden, um einen wirtschaftlichen Betrieb aufrecht erhalten zu können, da dies auch die Ferienbetreuung betreffe.

Abwechslung in vier Orten denkbar

Bereits ab einem Kind müsste eine Betreuung stattfinden und es gebe seit Längerem Überlegungen, mit den NorA-Gemeinden zu kooperieren. Je nachdem, wo wie viel Personal vorhanden sei und Bedarf bestehe, könnte man sich vorstellen, abwechselnd an den vier Grundschulen in Flachslanden, Lehrberg, Oberdachstetten oder Weihenzell, diese anzubieten.

Das könnte Sie auch interessieren

Während der Ferien bestehe kein Anspruch auf Schülerbeförderung und das Bringen und Abholen müsse von den Eltern organisiert werden, sagte Hasselmeier. Mittels einer Abfrage mit Stichtag 30. April 2026 werde der Bedarf ermittelt, bei nicht rechtzeitiger Rückmeldung verfalle allerdings der Anspruch auf Ferienbetreuung, hieß es.

Aus Personal- und organisatorischen Gründen könne die Betreuung nur wochenweise gebucht werden. Pro Tag würden um die 20 Euro fällig. Diesen Betrag sehe man aber nur als eine grobe Orientierung, da weder die Organisation noch der Ablauf sowie das dafür benötigte Personal bekannt sei.

Die Gemeinden bekamen zudem das Signal, dass es keine finanzielle Unterstützung der laufenden Kosten geben werde, was bedeute, dass die Kommunen diese selbst tragen müssen.


Von PETER PICKEL
north