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Veröffentlicht am 27.12.2024 15:15

Geflügelpest im Landkreis Ansbach amtlich bestätigt: Diese Regeln gelten

Im Landkreis Ansbach ist in einem Geflügelbetrieb im Bereich der Marktgemeinde Lehrberg ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Am 26. Dezember waren alle rund 17.000 Mastputen der betroffenen Geflügelhaltung gemäß den Vorschriften getötet und fachgerecht unschädlich entsorgt worden.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Bestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote.

In einem Betrieb in Lehrberg müssen 17.000 Puten getötet werden. (Foto: Landratsamt Ansbach/Jörg Scherbaum)

Verdacht auf Geflügelpest in Lehrberg: 17.000 Puten werden getötet

Rund 17.000 Mastputen müssen in einem Geflügelbetrieb in Lehrberg (Landkreis Ansbach) getötet werden. Bürger, die tote Vögel auffinden, sollten diese nicht anfassen.

In der Schutzzone gelten darüber hinaus strenge Vorschriften zur Desinfektion von Fahrzeugen und Maschinen, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden. In beiden Zonen gilt die Aufstallpflicht mindestens für den Zeitraum von 30 Tagen nach Desinfektion des Ausbruchsbetriebes. Da die Desinfektion der Ställe aktuell noch nicht ganz abgeschlossen ist, kann der Endpunkt der Stallpflicht in den beiden Zonen aktuell nur grob auf Anfang Februar geschätzt werden.

Schutzzone wegen Vogelgrippe mit Radius von drei Kilometern

Im Landkreis Ansbach umfasst die Schutzzone die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden:

  • Ansbach (Strüth)
  • Flachslanden (Birkenfels)
  • Lehrberg (Hauptort östlich der fränkischen Rezat, Ballstadt, Brünst, Buhlsbach, Dauersmühle, Fritzmühle, Gödersklingen, Kühndorf, Pulvermühle, Röshof, Schmalach, Seemühle, Walkmühle, Wüstendorf, Ziegelhütte)

Etliche Orte um Lehrberg in der Überwachungszone

Die Überwachungszone umfasst die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden:

  • Ansbach (gesamtes Stadtgebiet)
  • Bruckberg (Wustendorf, Neubruck)
  • Colmberg (Hauptort, Auerbach, Häslabronn, Kurzendorf)
  • Dietenhofen (Adelmannsdorf, Andorf, Ebersdorf, Frickendorf, Götteldorf, Höfen/Höfenmühle, Kleinhabersdorf, Leonrod, Methlach, Rüdern, Stolzmühle, Warzfelden, Warzfelder Mühle)
  • Flachslanden (Hauptort, Borsbach, Boxau, Hainklingen, Hummelhof, Kellern, Kemmathen, Kettenhöfstetten, Lehrberg westlich der fränkischen Rezat, Lockenmühle, Neustetten, Rangenmühle, Rosenbach, Ruppersdorf, Schmalnbühl, Schneidmühle, Sondernohe, Virnsberg, Wippenau)
  • Lehrberg (Berndorf, Birkach, Gräfenbuch, Gumbertushütte, Hürbel am Rangen, Kohlmühle, Oberheßbach, Obersulzbach, Rohrmühle, Schmalenbach, Schmalenbacher Mühle, Unterheßbach, Untersulzbach, Zailach)
  • Leutershausen (Hannenbach, Hinterholz, Hohenmühle, Lengenfeld, Mittelramstadt, Neunkirchen, Oberramstadt, Tiefenthal, Walkmühle, Wiedersbach, Winden)
  • Oberdachstetten (Berglein, Dörflein, Hohenau, Lerchenbergshof, Mitteldachstetten, Möckenau, Spielberg)
  • Petersaurach (Frohnhof, Külbingen)
  • Rügland (Hauptort, Äußere Mühle, Daubersbach, Fladengreuth, Kräft, Lindach, Obernbibert, Pilsmühle, Rosenberg, Rügland, Stockheim, Untere Mühle, Unternbibert)
  • Sachsen bei Ansbach (Hirschbronn, Neukirchen), Weihenzell (Hauptort, Beutellohe, Fessenmühle, Forst, Frankendorf, Gebersdorf, Grüb, Haasgang, Moratneustetten, Neubronn, Neumühle, Papiermühle, Petersdorf, Schmalnbachshof, Steinmühle, Thierbach, Thurndorf, Wernsbach, Wippendorf, Zellrüglingen)

Das Landratsamt Ansbach wird für die im Landkreis liegenden Orte eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Stadt Ansbach wird für ihr Gebiet eine eigene Allgemeinverfügung erlassen.

Die Betriebe sind zudem verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, wie zum Beispiel Futter wildvogelsicher aufzubewahren und Schadnager zu bekämpfen.

Keine toten Wildvögel anfassen

Weil die Geflügelpest auch bei Wildvögeln vorkommt, wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar. Dort sind auch ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte der betroffenen Gebiete zu finden.

Ansbacher Veterinäramt führt Stichproben durch

Aufgrund der epidemiologischen Annahme, dass Wildvögel für den Ausbruch der Geflügelpest ursächlich sind, beginnt das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach nun mit Reihenuntersuchungen in Geflügelbetrieben. In der Schutzzone werden die gemeldeten Halter von Hausgeflügel (Hühner, Enten, Puten, Gänse) von Mitarbeitern des Veterinäramtes stichprobenmäßig aufgesucht. Die Tiere werden klinisch untersucht.

Dabei werden vor allem bei Wassergeflügel unter anderem Tupferproben aus dem Rachen genommen, die dann vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ausgewertet werden. „Mit diesen sehr aufwendigen Reihenuntersuchungen finden wir heraus, ob bereits eine weitere Verbreitung stattgefunden hat“, erklärt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes. „Damit sind wir in der Lage, schnellstmöglich Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche einzuleiten.“

Bei den Besuchen der Halter wird auch geprüft, ob weitere Biosicherheitsmaßnahmen notwendig sind oder die Art der Haltung aus tiermedizinischer Sicht verändert werden muss. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes tragen einen Dienstausweis bei sich, den sie auf Verlangen vorzeigen.

Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Schutzzone (rot) und eine Überwachungszone (blau) eingerichtet. Dort gelten klare Vorgaben zum Umgang mit Geflügel, Eiern und Fleisch. (Grafik: Landratsamt Ansbach)
Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Schutzzone (rot) und eine Überwachungszone (blau) eingerichtet. Dort gelten klare Vorgaben zum Umgang mit Geflügel, Eiern und Fleisch. (Grafik: Landratsamt Ansbach)
Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Schutzzone (rot) und eine Überwachungszone (blau) eingerichtet. Dort gelten klare Vorgaben zum Umgang mit Geflügel, Eiern und Fleisch. (Grafik: Landratsamt Ansbach)
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