Der Sommer ist da, aber er hat nicht nur schöne Seiten: Es gibt Hitzewellen und immer wieder heftige Unwetter mit Hagel in Teilen des Landes. Das kann auch für Autofahrer ungemütlich werden. Denn Hagel hinterlässt oft heftige Spuren an Kraftfahrzeugen.
Immerhin deckt eine Teil- oder Vollkaskoversicherung solche Schäden ab, wenn sich der Versicherungsnehmer an die Regeln hält. Das bedeutet in solchen Fällen, dass man eine sogenannte Schadenminderungspflicht hat, erläutert die Prüforganisation Dekra. Das heißt, dass man Folgeschäden abwenden muss.
Wurden etwa die Autoscheiben zertrümmert, müssen diese so abgedeckt werden, dass eventuell nachfolgender Regen nicht weitere Schäden verursachen kann. Und ganz wichtig: Hagelschäden sind kein Freibrief für Notreparaturen oder Teilinstandsetzungen, so die Dekra.
Reparaturen dürfen erst nach Rücksprache mit dem Kfz-Versicherer beauftragt werden, so die Prüforganisation. Denn fehlt die Deckungszusage des Versicherers, beseht die Gefahr, dass man die Rechnung aus eigener Tasche bezahlen muss.
Deswegen sei es wichtig, die Reihenfolge im Schadenfall genau einzuhalten. So muss der Versicherer unverzüglich über Tag, Uhrzeit und Ort des Schadens in Kenntnis gesetzt werden. Sinnvoll ist, die Schäden etwa mit dem Smartphone zu fotografieren.
Wurde der Schaden gemeldet, kommt es in der Regel zu einem Besichtigungstermin, wo ein Gutachter die Schadenhöhe und gegebenenfalls auch den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert bestimmt.
Danach kann man sich entscheiden, das Auto reparieren zu lassen oder sich die betreffende Summe auszahlen zu lassen. Wer reparieren will, sollte den eigenen Vertrag prüfen, ob es eine Werkstattbindung gibt, dann muss man dort reparieren lassen. Andere Verträge stellen es dem Versicherten indes frei.
Zeit und Nerven kann sparen, wer bei angekündigten Hitzegewittern mit Hagelgefahr das Auto rechtzeitig etwa in einer Garrage in Sicherheit bringt. Wer keine eigene hat, kann im Zweifel auch darüber nachdenken, sein Fahrzeug für den Zeitraum des Unwetters in einer öffentlichen Parkgarage unterzustellen. Das kostet zwar ein wenig, aber das Auto steht sicher.
© dpa-infocom, dpa:260610-930-201304/2