Viele Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2025 angehoben. Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner wirkt sich dieser veränderte Zusatzbeitrag erst zwei Monate später aus. Der Krankenkassenbeitrag wird mit der Rentenzahlung für den Monat März angehoben, entsprechend eine geringere Rente überwiesen, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt.
Hintergrund: Ändern sich Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung, werde das für versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner aufgrund gesetzlicher Vorgaben immer zeitversetzt berücksichtigt. Der aus der Rente zu zahlende Beitrag wird deshalb bei Änderungen des Beitragssatzes immer erst zwei Monate später erhoben. Das gelte sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen.
Wichtig: Der geänderte Betrag kommt nicht bei allen Empfängerinnen und Empfängern zur gleichen Zeit an, informiert die DRV weiter. Entscheidend ist hier der Rentenbeginn:
Über die Änderung werden betroffene Rentnerinnen und Rentner per Kontoauszug informiert, so die DRV. Schriftliche Bescheide gibt es nur in Ausnahmefällen.
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