Deutschlands oberste Wettbewerbshüter gehen davon aus, dass die Mineralöl-Branche einen Teil des Tankrabatts nicht an die Endkunden weitergegeben hat. Es müssten zwar noch Daten ausgewertet werden, sagte der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt in Bonn. „Aber was wir heute schon sagen können: Auch wir werden voraussichtlich zu dem Ergebnis kommen, dass die Steuerreduktion nicht vollumfänglich in jeder Hinsicht und zu jedem Zeitpunkt weitergegeben worden ist.“ Der Bund hatte die Steuern auf Kraftstoff um rund 17 Cent pro Liter in den Monaten Mai und Juni gesenkt, dadurch waren Preise gesunken. Strittig ist, ob sie stark genug gesunken sind.
Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie (en2x) ist anderer Ansicht. „Unsere Mitglieder haben mit der Einführung des sogenannten Tankrabatts die Preise um 17 Cent je Liter gesenkt“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Mineralölbranchen- und Tankstellen-Sprachrohrs, Christian Küchen. „Wenn die Energiesteuer auf Benzin und Diesel am 1. Juli wieder auf das reguläre Niveau angehoben wird, werden wir dementsprechend eine umgekehrte Reaktion sehen.“
Den Vorwurf überhöhter Preise weise man zurück, sagt Küchen „Der durch die Nahostkrise hervorgerufene globale Anstieg der Kraftstoffpreise fiel ohne die staatlichen und regulierungsbedingten Preisanteile in Deutschland für Diesel geringer als in den meisten untersuchten europäischen Ländern aus, der Anstieg bei Benzin lag auf Höhe des internationalen Durchschnitts.“
Trotz der Beteuerungen aus der Mineralöl-Branche, die Steuererleichterung nicht zur Vergrößerung der Gewinne genutzt zu haben, bleibt Wettbewerbshüter Mundt skeptisch. Wie viele Cent pro Liter in den zwei Monaten wohl weitergegeben wurden und wie viele nicht, wollte Mundt auf Nachfrage nicht sagen. Dafür sei es zu früh, so der Jurist.
„Ich kann das noch nicht präzisieren, weil wir die Zahlen der letzten Tage noch nicht validiert haben.“ Der Tankrabatt sei zwar weitergegeben worden. „Aber er ist aus unserer Sicht eben nicht zu 100 Prozent weitergegeben worden.“ Und er sei bei einer Kraftstoffart möglicherweise umfangreicher weitergegeben worden als bei der anderen.
Zuvor waren schon andere kritische Stimmen über das Verhalten der Mineralöl-Branche lautgeworden. So monieren das Wirtschaftsforschungsinstitut Ifo und die Monopolkommission, dass die Firmen die Steuererleichterung nicht komplett weitergereicht haben, das Ifo geht bei Diesel davon aus, dass von den 16,7 Cent Steuerrabatt lediglich 12 Cent Preisreduktion ankamen. Hierzu sagte Kartellamtschef Mundt: „Lesen Sie Ifo mal sehr genau, ich finde die Studie gar nicht schlecht.“
Das Bundeskartellamt beargwöhnt die Kraftstoffbranche schon seit langem, große Konzerne dominieren den Markt. Dank einer Gesetzesänderung samt Beweislastumkehr kann die Behörde den Firmen inzwischen etwas strenger auf die Finger schauen. „Die Unternehmen müssen ihre Kostenstrukturen offenlegen und zeigen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind“, sagt Mundt. „Auf dieser Grundlage haben wir Verfahren gegen die Eigner aller deutschen Raffinerien eröffnet und umfangreiche Auskunftsbeschlüsse erlassen, die sie jetzt beantworten müssen.“ Dabei gehe es um zwölf Unternehmen.
Noch recht neu ist zudem eine Regelung, der zufolge Tankstellen nur einmal am Tag - und zwar um Punkt 12 Uhr mittags - die Preise anheben dürfen. Zuvor hatte es je nach Tankstelle bis zu 50 Anhebungen gegeben. Die Preise gingen im Tagesverlauf zwar auch wieder runter, die Häufigkeit der Preisanhebungen war den Wettbewerbshütern, die sich auch als Verbraucherschützer verstehen, dennoch ein Dorn im Auge. Sie sahen dadurch den Nutzen von Spritpreis-Apps eingeschränkt: Wenn man in einer App einen günstigen Preis findet, konnte es sein, dass der Preis schon wieder gestiegen war, wenn man dort ankam. Durch die 12-Uhr-Regelung sollte der Verbraucher etwas Planungssicherheit haben.
Mundt sagte, dass seine Behörde „eine hohe Zahl von Abweichungen“ von der Zeitvorgabe festgestellt habe. Allerdings lägen 90 Prozent dieser Abweichungen im Zeitkorridor 11:50 Uhr bis 12:10 Uhr und nur 10 Prozent außerhalb davon. Ob und wie solche Verstöße geahndet werden, ist nicht Sache des Kartellamts, sondern von Landesbehörden. Kurioserweise hat jedes zweite Bundesland aber noch gar keine Daten bekommen, weil dem Bundeskartellamt keine konkret zuständige Behörde genannt wurde - nur bei acht Bundesländern kenne man diese inzwischen, so der Jurist.
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