Vor vier Jahren wurde die Fußgängerzone für Radfahrer freigegeben. Maßgabe war, dass sich die Radler rücksichtsvoll gegenüber den Fußgängern verhalten und Schrittgeschwindigkeit fahren. Die FLZ hat bei der Stadt und der Polizei nachgefragt, ob das der Fall ist. Ergebnis: Man weiß es nicht – weil nicht kontrolliert wird
Seit der Öffnung hat es nicht an Appellen für gegenseitige Rücksichtnahme gefehlt. Wichtig sei, „dass hier die erlaubte Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird“, erklärt Anne Ziegler vom Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters. Sie räumt allerdings ein: „Geschwindigkeitskontrollen innerhalb der Fußgängerzone gab es, mangels der Möglichkeit des rechtssicheren Nachweises der Geschwindigkeitsüberschreitung, nicht.“ Das bestätigt auf FLZ-Anfrage auch Michael Maul, Sachbearbeiter Verkehr bei der Polizeiinspektion Ansbach: „Es ist uns technisch nicht möglich, gerichtsverwertbare Lasermessungen durchzuführen.“
Es kommt hinzu, dass „Schrittgeschwindigkeit“ von Gerichten durchaus unterschiedlich interpretiert wird. Während viele Richter Schritt-Tempo bei fünf bis sieben Stundenkilometern (km/h) einordnen, hat es auch Urteile gegeben, die das auch noch bei 15 km/h gegeben sehen.
Die Konsequenz: Es hat keine Kontrollen der Radfahrer in der Fußgängerzone gegeben, logischerweise gab es auch keine Bußgelder für zu schnelle Radler. Allerdings betont die Polizei auch: Seit der Öffnung der Fußgängerzone habe man keine Unfälle registriert. Allenfalls, so Maul, hätten Polizeibeamte „im Rahmen ihrer polizeilichen Tätigkeit gebührenfreie Verwarnungen“ erteilt. Mit anderen Worten: Es blieb beim erhobenen Zeigefinger.