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Veröffentlicht am 11.06.2026 11:10

Kind mit Legasthenie: Wie Eltern die richtige Hilfe finden

Eine Lese-Rechtschreibstörung gilt als Funktionsstörung des Gehirns und braucht passende Hilfe statt mehr Druck. (Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn)
Eine Lese-Rechtschreibstörung gilt als Funktionsstörung des Gehirns und braucht passende Hilfe statt mehr Druck. (Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn)
Eine Lese-Rechtschreibstörung gilt als Funktionsstörung des Gehirns und braucht passende Hilfe statt mehr Druck. (Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn)

Das Kind liest langsam, stockt oder verliert die Zeile im Text. Trotz intensiver Unterstützung und viel Übung lässt es Wörter aus, fügt Silben oder einzelne Buchstaben hinzu, und kann gelesene Sätze oft nicht richtig wiedergeben. Beim Schreiben vertauscht es Buchstaben, verwechselt „b“ und „d“ und macht viele Fehler. Das sind nur einige Anzeichen, die auf eine Lese-Rechtschreibstörung hindeuten können.

Wenn sich nichts verbessert und der Unterschied zu Klassenkameraden immer größer wird, obwohl alle Lernempfehlungen befolgt werden, zeige sich, dass kein Lernproblem vorliegt, sondern eine Funktionsstörung des Gehirns, so Prof. Gerd Schulte-Körne, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, in der Zeitschrift „Stiftung Warentest“ (Ausgabe 07/2026).

Ihm zufolge ist in einem solchen Fall eine Diagnostik in einem Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) oder bei einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie wichtig. Hier kann festgestellt werden, ob das Kind eine Lese-Rechtschreibstörung hat und ob gegebenenfalls noch weitere Störungen vorliegen - etwa eine Aufmerksamkeitsstörung.

Abgestimmte Diagnostik wichtig

Laut Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) kann nur nach genauer Abklärung der Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten angemessen mit passenden Maßnahmen reagiert werden. Im Vorfeld der Diagnose sollten sich alle Beteiligten (Eltern, Schule, Lehrkräfte) eng abstimmen. Die Diagnostik ist eine Kassenleistung.

Heilbar ist eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung in der Regel nicht. Dem BVL zufolge kann eine frühzeitige und gezielte Therapie aber helfen, Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben deutlich zu mindern und den Verlauf einer Legasthenie positiv zu beeinflussen. Wer sich für zusätzliche Förderung außerhalb der Schule entscheidet, muss das in der Regel selbst bezahlen. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Kostenübernahme für eine außerschulische Förderung im Zusammenhang mit Legasthenie infrage.

Lerntherapie – Anbieter sorgfältig prüfen

Umso wichtiger ist es, einen qualifizierten Lerntherapeuten zu finden. Die Berufsbezeichnung Lerntherapeut basiert nicht auf einem anerkannten Ausbildungsberuf und ist auch nicht geschützt. Eltern sollten daher auf bestimmte Zertifikate achten, rät die Stiftung Wartentest. 

Orientieren können sich Eltern zum Beispiel an einem Zertifikat des Fachverbands für integrative Lerntherapie (FiL) oder von einer Weiterbildungseinrichtung, die vom BVL geprüft wurde. Beide Verbände bieten online auch eine Therapeutensuche an.

In der Schule selbst sollten Betroffene einen individuellen Förderplan erhalten und haben zudem Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Dazu gehört etwa, dass Rechtschreib- und Lesefehler nicht in die Notengebung einfließen, dass Betroffene mehr Zeit bei Arbeiten und Prüfungen bekommen sowie dass das Wissen verstärkt mündlich abgefragt wird. Da Bildung Ländersache ist, sollten Eltern sich über Erlässe und Verordnungen in dem Bundesland informieren, in dem ihr Kind zur Schule geht.

© dpa-infocom, dpa:260611-930-206614/1


Von dpa
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