Wenn ein Kind sich plötzlich öfter verhaspelt oder an Lauten oder Silben hängen bleibt, sind Eltern verunsichert: Ist das noch Teil der normalen Sprachentwicklung – oder beginnt es zu stottern? Gerade kurz vor der Einschulung sind Mütter und Väter bei diesem Thema oft besonders sensibel.
Vorübergehende Unflüssigkeiten seien bei Kindern zunächst kein ungewöhnliches Phänomen, sagt Alexander Wolff von Gudenberg, selbst Betroffener und ärztlicher Leiter des Kasseler Stottertherapie Instituts (KST), das Therapien für Stotternde anbietet.
Die sprachliche Entwicklung verlaufe nicht gleichmäßig. „Halten diese jedoch über einen längeren Zeitraum an oder nehmen sie zu, kann es sich um Stottern handeln“, so der ärztliche Leiter des Instituts.
Stottern tritt meistens zwischen dem zweiten und sechsten Lebensjahr erstmals auf. Häufig haben Eltern den Eindruck, dass ihr Kind zuvor flüssig gesprochen hat und nun plötzlich Silben wiederholt oder an einem Wort hängen bleibt. „Die Eltern sagen: ‚Das war vorher anders.‘ Und beginnen, sich Gedanken zu machen“, beschreibt Ulrike Genglawski von der Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe das, was sie aus der Beratungspraxis mit Eltern kennt.
Stottern ist nach ihren Worten eine neurologisch bedingte Redeflussstörung. Im Mittelpunkt stehen sogenannte Kernsymptome: Laut-, Silben- oder Wortwiederholungen und stumme Blockaden. „Man weiß genau, was man sagen will, aber man kann es einfach nicht störungsfrei aussprechen“, so Genglawski.
Daneben können Begleitsymptome auftreten. Manche Kinder verziehen das Gesicht, bewegen den Körper mit oder schlagen auf den Oberschenkel, weil sie das Wort unbedingt herausbekommen möchten. Als mögliche Folgen oder Begleiterscheinungen können außerdem Ängste, sozialer Rückzug und ein geringeres Selbstwertgefühl hinzukommen. „Man beginnt nicht zu stottern, weil man schüchtern ist, aber man kann schnell schüchtern werden, weil man stottert“, sagt Genglawski.
Viele Kinder erleben eine Stotterphase, die wieder verschwindet. Zugleich lässt sich nicht sicher vorhersagen, bei wem das Stottern bleibt. Deshalb rät Genglawski: „Sobald man sich als Elternteil Sorgen um das Sprechen des Kindes macht, sollte man sich zumindest beraten lassen, um angemessen reagieren zu können.“
Eine erste Anlaufstelle kann die Kinderärztin oder der Kinderarzt sein. Dort können Eltern auch über eine Verordnung für Logopädie sprechen. Eine frühe fachliche Einschätzung und gegebenenfalls Unterstützung kann helfen, dass sich Begleitsymptome und eine negative Einstellung zum eigenen Sprechen nicht verfestigen.
Wichtig ist dabei auch das Verhalten der Eltern. Sie sollten das Kind nicht zum Wiederholen auffordern und nicht ständig korrigieren. „Wenn man sagt: ‚Sprich das noch mal aus‘, weil man es gut meint, kann man in der Situation etwas falsch machen“, sagt Genglawski.
Auch Schuldgefühle seien unbegründet: Stottern entsteht meist einfach so. „Man muss kein Trauma gehabt haben, keinen Schock – und niemand ist daran schuld.“ Stottern habe bei Kindern so gut wie nie eine psychische Ursache.
Mit dem Schulbeginn erleben Kinder, die stottern, oft eine neue Herausforderung - häufig steigt der Sprech- und Leistungsdruck: Kinder sollen sich melden, Antworten geben, vorlesen oder Referate halten. Aufregung kann den Redefluss zusätzlich beeinflussen.
Eltern betroffener Kinder sollten die Lehrkräfte frühzeitig informieren – auch wenn das Stottern im Alltag nicht immer auffällt: „Wir raten immer dazu, den Lehrkräften schon zu sagen, dass bei dem Kind ein Stottern vorliegt, weil man sich nicht darauf verlassen kann, dass es erkannt wird“, sagt Genglawski.
Hilfreich ist in allen Fällen ein offenes, sachliches Gespräch zwischen Eltern, Kind und Schule. Stottern sollte dabei weder dramatisiert noch tabuisiert werden. Lehrkräfte wissen häufig nicht automatisch, wie sie damit umgehen sollen – das ist nicht unbedingt böser Wille, sondern oft fehlendes Wissen. Eltern können Informationen mitbringen und gemeinsam mit der Lehrkraft überlegen, was dem Kind im Unterricht hilft.
Für stotternde Schülerinnen und Schüler kann ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bestehen. Welche Maßnahmen möglich sind, hängt vom Bundesland, der Schulart und der konkreten Situation des Kindes ab. Es gehe dabei nicht um eine Extrabehandlung, „sondern um die Herstellung von Chancengleichheit“, so Genglawski. Er sollte nicht nur bei Abschlussprüfungen bedacht werden, sondern auch im laufenden Unterricht.
Denkbar sind Genglawski zufolge auch alternative Formen der Leistungserhebung: Ein Referat kann zum Beispiel zu Hause aufgenommen und im Unterricht abgespielt werden. Prüfungsfragen können auch in einer ruhigeren Situation gestellt werden.
Entscheidend sei das Zusammenspiel aller Beteiligten, sagt Genglawski: „Eltern, Kind und Lehrkräfte“ sollten gemeinsam nach Lösungen suchen. Ziel ist nicht, dass das Kind um jeden Preis flüssig spricht. Es soll sich vor allem ohne unnötige Angst und ohne zusätzlichen Druck am Unterricht beteiligen können.
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