Erst Erkältung, dann Magen-Darm, dann wieder Erkältung: Gerade kleine Kinder haben häufig Infekte. Sind die Kinderkrankentage aufgebraucht, müssen berufstätige Eltern andere Lösungen finden, um ihr krankes Kind zu betreuen.
Für 2026 können gesetzlich versicherte Eltern pro gesetzlich versichertem Kind und Elternteil bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Alleinerziehenden stehen bis zu 30 Tage zu. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind jünger als zwölf Jahre ist und keine andere im Haushalt lebende Person es betreuen kann.
Ob es nach 2026 bei 15 Tagen bleibt, ist politisch umstritten. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat sich gegen eine weitere Verlängerung ausgesprochen. Ohne eine neue gesetzliche Regelung könnte der Anspruch auf die frühere Grundregel zurückgehen: zehn Arbeitstage je Kind und Elternteil.
Aber was können Eltern tun, wenn die Tage aufgebraucht sind? Verschiedene Szenarien im Überblick:
Sich selbst krankschreiben zu lassen, obwohl man arbeitsfähig ist, ist keine Lösung. Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen, warnen Arbeitsrechtsexperten.
Hintergrund: Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deswegen nicht zur Arbeit gehen können. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld, in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Firmeninterne Regeln können davon abweichen. Manche Unternehmen zahlen etwa für eine bestimmte Anzahl an Tagen den Lohn fort, so dass in der Praxis mehr bezahlte Kinderkrankentage möglich sind. Im Zweifel schafft eine Nachfrage in der Personalabteilung Klarheit.
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