Seit 2007 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten ein sogenanntes Hausarztmodell anbieten, an dem sie freiwillig teilnehmen können. Aber: Was ist das genau?
Bei dieser sogenannten hausarztzentrierten Versorgung bindet man sich an einen Hausarzt oder eine Hausärztin, wie die Zeitschrift „Finanztest“ schreibt (Ausgabe 3/2024).
Man verpflichtet sich dazu, sich bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst dort vorzustellen - und nicht direkt einen Termin bei Facharzt oder Fachärztin auszumachen. Beim Hausarztmodell ist es also der Hausarzt, der die Symptome begutachtet und entscheidet, wie es nun weitergeht - und ob ein Facharzt einbezogen werden soll.
Der Arztbesuch kann komfortabler werden: Viele Ärzte bieten im Zuge des Hausarztmodells Abendsprechstunden oder kürzere Wartezeiten in der Praxis an, wie es von „Finanztest“ heißt. Und: Oft belohnt die Krankenkasse die Teilnahme am Hausarztmodell mit Prämien oder mit der Befreiung von Zuzahlungen, so die Verbraucherzentrale.
Versicherte binden sich für mindestens ein Jahr fest an den Hausarzt oder die Hausärztin, können also nicht einfach eine andere Praxis aufsuchen. Ein Wechsel ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa aufgrund eines Umzugs, wenn die Praxis schließt oder wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zerstört ist.
Worauf man sich auch einstellen muss: Eine Facharztpraxis darf man in aller Regel nur aufsuchen, wenn der Hausarzt oder die Hausärztin einen dorthin überwiesen hat. Ausgenommen davon sind Gynäkologen, Augenärzte sowie Kinder- und Jugendärzte.
Wer an einem Hausarztprogramm teilnehmen möchte, muss womöglich die Praxis wechseln. Denn nicht jeder Hausarzt oder jede Hausärztin hat einen entsprechenden Vertrag mit der Krankenkasse geschlossen. Wer Probleme hat, eine teilnehmende Praxis zu finden, bekommt bei seiner Krankenkasse Hilfe, rät „Finanztest“.
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