Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Finanzierung von Globuli und anderen homöopathischen Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen abschaffen. Zu großen Veränderungen würde das in den Praxen und Apotheken der Region aber offenbar nicht führen.
Lauterbach hatte vor wenigen Tagen erklärt: „Die Homöopathie ist eine Leistung, die keinen medizinischen Nutzen auf der Grundlage des wissenschaftlichen Sachstandes erbringt.“ Bislang können die Kassen homöopathische Mittel als Satzungsleistungen anbieten, also zusätzlich zu den vorgeschriebenen Leistungen auch für Diagnosen und Behandlungen von Ärzten mit Homöopathie-Angeboten zahlen. Damit soll nun Schluss sein.
„Kinder bis zwölf Jahre kriegen nicht-verschreibungspflichtige Medikamente von der Kasse bezahlt“, erklärt Tanja Franz, die Leiterin der Apotheke Eyb in Lichtenau. Das sei „richtig und wichtig“, findet die Sprecherin der Apotheken in Stadt und Landkreis Ansbach. Dass Erwachsene homöopathische Rezepte einreichen, komme sehr selten vor. „Die allermeisten sind Selbstzahler, damit wird sich für die Kunden auch keine spürbare Änderung ergeben“, erklärt Franz.
Die Streichung der Homöopathie als Kassenleistung könnte nach Schätzungen Lauterbachs 20 bis 50 Millionen Euro pro Jahr einsparen: „Das sehe ich nicht“, sagt Apothekerin Franz, „die Ersparnis ist relativ gering“.
Der Direktor der AOK Mittelfranken, Michael Surowka, teilt mit, dass maximal 25 Euro pro Person und Jahr als zusätzliche Kassenleistung erstattet werden. „Die Ausgaben der AOK Bayern für homöopathische Arzneimittel betrugen in den letzten Jahren pro Jahr unter 10.000 Euro“, erklärt Michael Surowka weiter.
Dr. Detlef Fuchs ist Hausarzt und Internist mit Praxen in Feuchtwangen und Aurach. Der 61-Jährige hat auch eine homöopathische Ausbildung. Er betont, dass die Homöopathie in der Therapielandschaft in Deutschland historisch eine Sonderstellung habe. Dennoch sei es „aus Fairnessgründen korrekt“, dass die Behandlungsform heruntergestuft werden soll.
Man müsse grundsätzlich zwischen Phytotherapie, also Pflanzenheilkunde, und Homöopathie unterscheiden. „Heilpflanzen wirken auf wissenschaftlicher Basis. Homöopathie hingegen ist eine alternative Therapie, die man unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten sehr kritisch sehen muss“, so Fuchs. Deshalb verordnet der Mediziner nur in bestimmten Fällen homöopathische Medikamente und auch nur auf Privatrezept.
Um in Bayern ein Rezept für homöopathische Medikamente ausstellen zu können, brauchen Ärzte eine entsprechende Weiterbildung. Im Jahr 2021 hat die Landesärztekammer, die für derartige Zusatzqualifikationen zuständig ist, allerdings entschieden, den Zusatz Homöopathie zu streichen. Als Begründung hieß es damals, die Behandlung stimme nicht mit den etablierten wissenschaftlichen Konzepten überein.
Der Allgemeinmediziner Dr. Hans-Erich Singer ist Mitglied im Vorstand der Landesärztekammer und hat eine Praxis in Mitteleschenbach. Er begrüßt den Vorschlag des Gesundheitsministers. „Die Medizin basiert auf hohen wissenschaftlichen Standards und Arzneimittel werden in riesigen Studien mit Tausenden Probanden auf ihre Wirksamkeit getestet. Diesen Beweis bleibt die Homöopathie schuldig.“ Dennoch sei dies ein emotionales Thema, bei dem Gegner und Befürworter aufeinandertreffen würden. Singer erwartet durch die geplante Neuregelung zwar ebenfalls nur wenig Einsparungspotenzial, sieht aber einen „Schritt in die richtige Richtung“.
Basis für homöopathische Arzneimittel können pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen sein. Die extrem verdünnten (potenzierten) Stoffe werden zum Beispiel in Form von Kügelchen (Globuli) verabreicht und von Patientinnen und Patienten bei vielen Leiden eingesetzt.Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung nachgewiesen ist, die über den Placebo-Effekt hinausgeht.