Krankenwagen-Unfall mit drei Toten bei Geslau: Ursache endlich geklärt | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 03.04.2025 15:00

Krankenwagen-Unfall mit drei Toten bei Geslau: Ursache endlich geklärt

Der Unfall zwischen Geslau und Colmberg forderte im August 2023 drei Todesopfer. (Archivbild: Jim Albright)
Der Unfall zwischen Geslau und Colmberg forderte im August 2023 drei Todesopfer. (Archivbild: Jim Albright)
Der Unfall zwischen Geslau und Colmberg forderte im August 2023 drei Todesopfer. (Archivbild: Jim Albright)

Lange hatte die Staatsanwaltschaft Ansbach auf Gutachten zum Unfall mit einem Krankentransporter bei Geslau im Landkreis Ansbach 2023 gewartet, bei dem drei Menschen ums Leben kamen. Rund eineinhalb Jahre später kamen die Ergebnisse – woraufhin die Staatsanwaltschaft nun das Verfahren gegen den Unfallverursacher eingestellt hat.

Der heute 24-Jährige war an jenem 30. August in dem Rettungsfahrzeug mit einer 89 Jahre alten Patientin und einer 19-jährigen Beifahrerin von Geslau nach Colmberg unterwegs. Auf der Landstraße geriet der junge Fahrer auf die Gegenfahrbahn und krachte frontal in ein Auto. Dessen Insassen (69 und 79 Jahre alt) starben noch am Unfallort. Auch die Patientin im Transporter überlebte den Crash nicht.

Fahrer kam aus medizinischen Gründen in den Gegenverkehr

Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier ging es für Gutachter danach in erster Linie darum, warum das BRK-Fahrzeug in den Gegenverkehr kam. Die Straße war trocken, die Fahrbahn wenig kurvenreich. Bei näheren Untersuchungen deuteten sich mögliche gesundheitliche Probleme des 24-Jährigen an. Das bestätigen nun die abschließenden Erkenntnisse: „Nach Einschätzung des Sachverständigen ist es wahrscheinlich, dass kurz vor dem Unfall eine Gesundheitsstörung des Fahrers aufgetreten ist”, sagt Heinzlmeier.

Der 24-Jährige dürfte daraufhin nicht mehr in der Lage gewesen sein, das Fahrzeug auf Spur zu halten. Auch habe sich dieser körperliche, medizinische Notfall wohl vorher nicht angekündigt. Detaillierter wurde der Staatsanwalt mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht.

Führerscheinstelle prüft das Ergebnis

Mit der Einstellung des Verfahrens drohen dem 24-Jährigen nun keine strafrechtlichen Folgen mehr. Die zuständige Führerscheinstelle sei über den Sachstand informiert worden, berichtet Heinzlmeier. Diese werde Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis prüfen.


Johannes Hirschlach
Johannes Hirschlach
Redakteur für Digitales
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