Die Aufmerksamkeit auf das Positive lenkt das Bayerische Umweltministerium mit der Nachricht vom neuen „Tiercheck-Tool“ zum Abbau von Bürokratie. Landwirten bleibe die Papierflut erspart. Für das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach wird der Aufwand aber künftig nicht geringer, „sondern steigt wesentlich“.
Für Exporte von Rindern in andere EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländer sowie für Langstreckentransporte von Rindern sind in der Regel Tiergesundheitsgarantien in einem amtlichen Veterinärzertifikat zu bescheinigen.
Werden beispielsweise auf einem Markt mehrere Rinder erworben und stehen dann zum Transport an, hat in einem solchen Fall der an der Sammelstelle vertretene Amtstierarzt bislang von allen Amtskollegen der Herkunftskreise Vorzertifikate angefordert und diese in der Regel am selben Tag innerhalb der üblichen Dienstzeiten erhalten.
Der Käufer der Rinder wurde außer durch eine Gebühr von etwa 8,50 Euro nicht durch Bürokratie belastet. Künftig sollen diese Abfragen vom Amtstierarzt der Sammelstelle nicht mehr zwischen den betreffenden Behörden erfolgen, sondern durch eine Recherche in der Tierdatenbank. In dem System sind die Ohrmarken sowie weitere Tier- und Bestandsdaten registriert, ebenso Ergebnisse von Laboruntersuchungen.
Aus Sicht des Veterinäramtes Ansbach „verschiebt sich der Aufwand demnach von vielen Schultern in den Herkunftslandkreisen auf die eine Schulter des für die Sammelstelle zuständigen Amtstierarztes“. Pressesprecher Fabian Hähnlein verweist auf weitere Nachteile, die mit der alleinigen Nutzung der Tierdatenbank verbunden sind.
Die Datenbank sei nur für Rinderexporte nutzbar. Für andere Tierarten bleibt es bis auf Weiteres bei den bisherigen „Vorzeugnissen“. Das gilt zum Beispiel bei Schweinen oder Schafen. Die Tatsache, dass zu einem einzelnen Rind beispielsweise eine negative Blutuntersuchung zu einer relevanten Tierkrankheit in der Datenbank eingetragen sei, mache es noch nicht zwingend möglich, dass dieses Tier „exportfähig“ ist, führt der Pressesprecher weiter aus.
Es könnte ja auch zu einem anderen Tier aus der gleichen Bucht des Herkunftsbestandes noch ein fragliches Ergebnis vorliegen. Der zuständige Amtstierarzt könne nur erkennen, dass ein Problem besteht, wenn der Herkunftslandkreis nach dem fraglichen Befund des Tieres eine „Betriebssperre“ für diesen Betrieb in die Tierdatenbank eingepflegt hat.
Auf Sammelstellen in Nordbayern würden typischerweise auch Tiere aus Thüringen oder Baden-Württemberg gesammelt. Eine wünschenswerte Erleichterung des Tagesgeschäftes an der Sammelstelle müsste daher auch sicherstellen, so Hähnlein, „dass die entsprechenden Arbeitsanweisungen für den Umgang mit der Tierdatenbank in allen Bundesländern beachtet werden“.
Aus dem Bayerischen Umweltministerium klingt das so: „Mit einem neuen 'Tiercheck-Tool' ermöglicht die Veterinärverwaltung einen weitgehend papierlosen Handel mit Rindern aus Bayern.“ Dazu wurden die automatisierten Abfragemöglichkeiten vorhandener Tiergesundheitsdaten weiterentwickelt. „Wir wollen in Bayern weniger Bürokratie auch für die Landwirtschaft“, lässt Umweltminister Thorsten Glauber verlauten.
Durch die Nutzung digitaler Tiergesundheitsdaten könne die bisherige Flut an Papier-Zertifikaten massiv eingedämmt werden. Das „Tiercheck-Tool“ ermittelt den Seuchenstatus von Rindern anhand der in der Datenbank vorhandenen Ergebnisse staatlicher Untersuchungen und Maßnahmen.
Dies umfasst sowohl Untersuchungsergebnisse wie beispielsweise zu Rinderkrankheiten. Hinzu kommen Daten aus betriebsbezogenen behördlichen Maßnahmen der Veterinärverwaltung.
Mit dieser Weiterentwicklung würden die bisherigen Entlastungen der bayerischen Landwirtschaft, die beispielsweise durch die Reformierung der Monitoring-Untersuchungen oder die Aussetzung der Rindersalmonellose-Verordnung erreicht wurden, um einen weiteren wichtigen Baustein ergänzt, so der Minister.