Kuriose Post: Was Zöllner alles in Weihnachtspaketen finden | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 15.12.2024 04:03

Kuriose Post: Was Zöllner alles in Weihnachtspaketen finden

Transportband in einem DHL-Paketzentrum: In Paketen stecken manchmal auch für den Zoll Überraschungen. (Symbolbild) (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa)
Transportband in einem DHL-Paketzentrum: In Paketen stecken manchmal auch für den Zoll Überraschungen. (Symbolbild) (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa)
Transportband in einem DHL-Paketzentrum: In Paketen stecken manchmal auch für den Zoll Überraschungen. (Symbolbild) (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa)

Hühnerfüße aus Japan, lebende Vogelspinnen oder ein „Voodoo-Gerät“: Es gibt etliche Dinge, die Zöllner in der vorweihnachtlichen Paketpost aus dem Verkehr ziehen. Dazu gehörten auch Honige mit Potenzmitteln oder Waren mit verfassungswidrigen Symbolen. 

Die Hühnerfüße aus Fernost seien im Zollamt Kaiserslautern in einer Sendung entdeckt worden, sagte die Sprecherin vom Hauptzollamt Saarbrücken, das für das Saarland und das südliche Rheinland-Pfalz zuständig ist. „Die Einfuhr ist nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen nicht erlaubt.“ 

Keine Krabbeltiere

Auch lebende Tiere wie Schildkröten und Vogelspinnen hätten in Weihnachtspaketen nichts verloren. Diese Fracht komme vor allem bei einer Abfertigungsstelle des Zolls in Speyer an. „Das ist immer für die Kolleginnen und Kollegen ein Schock, wenn man in ein Paket reingreift und da kommt etwas Achtbeiniges raus“, sagte sie. Die Tiere würden zur Unterbringung weitergegeben.

Auf dem Index des Zolls stehen auch Waren, die ohne Genehmigung aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden - wie Kaviar vom Stör oder aus dem Leder von Pythons oder Krokodilen.

Tiere - oder zumindest Teile davon - hatte der Zoll in Koblenz in der Vergangenheit ebenfalls bereits. „Wir haben auch schon mal einen Alligatorkopf in der Post gehabt“, sagte Thomas Molitor, Sprecher des Hauptzollamts.

Keine technischen Geräte ohne Sicherheitsstandards

Häufig seien in Paketen auch Dinge, die den Sicherheitsstandards nicht entsprechen würden. Das Zollamt in Kaiserslautern entdeckte in einem Fall ein „Voodoo-Gerät“, das mit Rotlicht und Reizstrom „eine heilende Wirkung“ erzielen sollte. Es wurde beschlagnahmt. „Meistens ist es so, dass diese Geräte eher größere Schäden wie Verbrennungen anrichten.“

Gefährlich wird es auch, wenn es um die Gesundheit geht. „Was zum Beispiel gar nicht geht, sind Arzneimittel“, erklärt Molitor. „In anderen Ländern werden Sachen manchmal als Nahrungsergänzungsmitteln angeboten, gelten bei uns aber als Arzneimittel. Oder es sind bei uns verbotene Wirkstoffe drin.“ Da sei Vorsicht geboten.

Keine falschen Markenprodukte

Auch vermeintlich günstige Markenprodukte könnten sich „schnell als Fehlinvestition entpuppen“, sagte die Sprecherin. Die Waren würden sichergestellt und vernichtet, das Geld sei in der Regel weg. Außerdem erwarteten den Paketempfänger möglicherweise Schadensersatzforderungen der Markenunternehmen oder sogar strafrechtliche Folgen. Von einem kuriosen Fälschungsfall kann Molitor berichten: „Einen Fußball-Weltpokal haben wir mal gehabt.“

Bestellungen im Internet können teuer werden

Der Zoll weist darauf hin, dass vorweihnachtliches Online-Shopping Käufer teuer zu stehen kommen kann. Denn wenn das neuste Smartphone oder die ersehnten Schuhe außerhalb der Europäischen Union bei Händlern im Internet bestellt werden, werden möglicherweise bei der Einfuhr Extra-Zölle und Umsatzsteuer fällig, warnt der Zoll.

Bei Paketen aus einem Drittland kommen bei einem Warenwert bis 150 Euro schon mal 19 Prozent Umsatzsteuer obendrauf, erklärt die Sprecherin vom Hauptzollamt Saarbrücken. Nur Geschenksendungen von privat an privat bis zu einem Wert von 45 Euro seien zoll- und umsatzsteuerfrei.

Entdeckte Betrugsfälle

Es komme auch immer wieder vor, dass hochpreisiger Schmuck mit einem viel zu geringen Warenwert angegeben werde, sagte die Sprecherin. Wie jüngst folgender Fall: Wertvolle Armreifen mit einem Originalpreis von 52.000 Euro seien mit 15 Euro angemeldet worden. Das fiel auf: Es kamen dann 10.000 Euro an Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer dazu - plus ein Strafverfahren.

Eine aktuell „größere Masche“ sei, dass Waren als Geschenksendungen deklariert würden, obwohl sie von Firmen verschickt werden, erzählte die Sprecherin. „Wenn dann eine Rechnung mit drin ist, ist klar, dass es eine gewerbliche Sendung ist.“ In der Vorweihnachtszeit schaue der Zoll da ganz genau hin, sagte sie.

„Was wir immer raten: Immer vorab informieren, bevor ich was bestelle“, sagte Molitor. Das gehe über die Internetseite des Zolls und über eine zentrale Auskunft in Dresden. Oft werde das nicht genügend genutzt. Molitor rät auch, den Online-Shop genau unter die Lupe zu nehmen: Gibt es ein Impressum, kommt die Ware wirklich aus der EU oder ist dort nur der Sitz? „Informiert euch vorher.“ Dann steht auch besinnlichen Weihnachten nichts im Wege.

© dpa-infocom, dpa:241215-930-318106/1


Von dpa
north