Verbotenes Souvenir: Kein Walfleisch aus Norwegen mitbringen | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 04.04.2025 11:32

Verbotenes Souvenir: Kein Walfleisch aus Norwegen mitbringen

Achtung, da droht Bußgeld: Entdecken Zollbeamte Walfleisch bei der Einreise nach Deutschland, wird ein Strafverfahren eingeleitet. (Foto: Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn)
Achtung, da droht Bußgeld: Entdecken Zollbeamte Walfleisch bei der Einreise nach Deutschland, wird ein Strafverfahren eingeleitet. (Foto: Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn)
Achtung, da droht Bußgeld: Entdecken Zollbeamte Walfleisch bei der Einreise nach Deutschland, wird ein Strafverfahren eingeleitet. (Foto: Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn)

Der Zoll warnt Reisende, Walfleisch aus Norwegen als Mitbringsel nach Deutschland einzuführen. „Wir finden im Gepäck immer wieder verbotene Walsalami“, sagt ein Sprecher der Behörde. Erst zuletzt stellte der Zoll bei Kreuzfahrttouristen in Bremerhaven wieder vier Packungen sicher.

Walfleisch ist in Norwegen frei verkäuflich. „Das Gefährliche ist dabei, dass in Norwegen das alles kein Problem ist“, sagt der Sprecher. Viele Urlauber seien sich nicht bewusst, dass Walfleisch in der Europäischen Union verboten ist. Das Fleisch stammt in der Regel vom Zwergwal, der wie alle Wale zu den vom Aussterben bedrohten Arten gehört.

Kein geringer Verstoß - Wal steht unter Schutz

Wer Walfleisch kauft, sollte es noch in Norwegen essen. Bei der Einreise verstoßen Urlauber ansonsten nach Angaben des Hauptzollamtes Bremen gegen die Artenschutzbestimmungen. „Es ist kein ganz geringer Verstoß, weil der Wal einen hohen Schutzstatus hat“, warnt der Sprecher. 

Das bedeutet: Wenn Beamte bei Kontrollen Walfleisch im Gepäck entdecken, stellen sie das Fleisch sicher und leiten ein Strafverfahren ein. Betroffene müssen mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses Bußgeld ausfällt, entscheidet das Bundesamt für Naturschutz - es kommt auf den Einzelfall an. Bei Vorsatz sind laut Zoll auch Haftstrafen möglich.

Reisende können sich vorab online beim Bundesamt für Naturschutz und beim Zoll informieren, welche geschützten Tiere und Pflanzen sie nicht aus anderen Ländern nach Deutschland mitnehmen dürfen. Konkrete Anhaltspunkte liefert deren gemeinsam gepflegte Website www.artenschutz-online.de

© dpa-infocom, dpa:250404-930-423684/1


Von dpa
north