Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat Anklage gegen sieben Jugendliche, die zur Tatzeit zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, zum Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Ansbach erhoben. Wie Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier in einer Pressemitteilung schreibt, werden der Gruppe zwei Fälle der besonders schweren räuberischen Erpressung und drei Fälle des Einbruchdiebstahls vorgeworfen. Mit dabei sind die Überfälle auf den dm-Markt in der Welserstraße und den H&M in der Ansbacher Innenstadt.
Seit Monaten haben die Staatsanwaltschaft und die Kripo-Sonderkommission „Hülse” gegen die sieben Jugendlichen ermittelt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Festgelegt hat sie sich auf fünf Fälle, welche laut Pressemitteilung wohl in wechselnder Besetzung begangen worden sein könnten.
Die Staatsanwaltschaft Ansbach listet die Fälle detailliert auf:
Einem der Angeschuldigten wird noch mehr vorgeworfen. Gegen ihn liegt eine verbundene Anklage wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung vor. Hintergrund: Er soll am 12. Oktober 2024 einen 14-Jährigen am Bahnhof Dombühl verprügelt haben – mit mehreren Faustschlägen und Fußtritten. „Als die Eltern des Geschädigten schlichtend eingriffen, soll der Angeschuldigte die Mutter mit einem Messer bedroht und den Vater mit Steinen aus dem Gleisbett beworfen und am Schienbein getroffen haben”, so die Staatsanwaltschaft.
Vier der Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Gegen einen Jugendlichen wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Ein weiterer befindet sich in einer Untersuchungshaft-Vermeidungseinrichtung, also einem Heim der Jugendhilfe . Nur gegen einen der Angeschuldigten wurde kein Haftbefehl erlassen.
Um die Taten vor Gericht aufzuklären, würden wohl viele Menschen aussagen. Die Staatsanwaltschaft schreibt: „Zum Nachweis der Taten hat die Staatsanwaltschaft 70 Zeugen und sechs Sachverständige benannt, im verbundenen Verfahren weitere elf Zeugen.”
Wenn die Anklage zugelassen wird, wird die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das schreibt das Gesetz vor, wenn die Angeschuldigten zu den Tatzeitpunkten noch nicht volljährig sind.