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Veröffentlicht am 29.10.2026 15:12

Miese Sicht? Wann Autofahrer welches Licht nutzen sollten

Nicht immer verlässlich: Lichtautomatiken erkennen Nebel oder diesiges Wetter nicht zuverlässig. (Foto: Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn)
Nicht immer verlässlich: Lichtautomatiken erkennen Nebel oder diesiges Wetter nicht zuverlässig. (Foto: Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn)
Nicht immer verlässlich: Lichtautomatiken erkennen Nebel oder diesiges Wetter nicht zuverlässig. (Foto: Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn)

Klar, es gibt noch bestimmt zauberhafte Herbsttage mit viel Sonne und blauem Himmel. Aber der nächste Regen und der nächste Nebel kommen bestimmt - und es ist ja auch früher dunkel und später hell. Für Autofahrer heißt das, im Herbst und Winter stets mit dem richtigen Licht unterwegs zu sein, der ADAC gibt Tipps.

  • Tagfahrlicht: Die meisten modernen Autos haben Tagfahrlicht, das sich ganz automatisch anschaltet. Der Haken: Oft reicht das Tagfahrlicht im Herbst und Winter auch tagsüber nicht aus - zudem werden nur die Leuchten an der Front des Autos genutzt, die Rücklichter nicht. Daher das Abblendlicht und bei Bedarf - falls vorhanden - die Nebelscheinwerfer anschalten. Und zwar im Zweifel manuell, wie der nächste Punkt zeigt. 
  • Abblendlicht: Fahren mit Abblendlicht ist bei schlechter Sicht auch am Tag vorgeschrieben. Auch moderne Lichtautomatiken im Auto können dem ADAC zufolge Nebel oder diesiges Wetter nicht immer verlässlich erkennen. Dann würde das Abblendlicht nicht automatisch angehen - und damit auch die Rücklichter ausbleiben. Daher sollten Autofahrer in entsprechenden Situationen im Zweifel selbst das Licht per Hand anmachen. 
  • Nebelscheinwerfer: Viele Autos haben auch zusätzlich Nebelscheinwerfer. Diese können bei Nebel oder Schnee hilfreich sein. Sie streuen das Licht flach über die Straße und können diese besser ausleuchten. Aber sie muss man dann wieder ausschalten oder auf Abblendlicht umschalten, wenn sich die Sichtverhältnisse bessern. 
  • Nebelschlussleuchte: Diese darf man nur einschalten, wenn die Sicht durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Die Sichtweite kann man auch an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen. Denn auf Landstraßen und Autobahnen sind sie genau in diesem Abstand aufgestellt. Bei solchen Sichtbedingungen aber gilt auch immer ein Höchsttempo von 50 km/h. Zwar muss man sie nicht einschalten, aber man darf sie nicht falsch verwenden, etwa vergessen, sie wieder auszustellen. Dann kann es ein Verwarnungsgeld von 20 Euro geben. Werden andere gefährdet oder kommt es zu einem Unfall, werden 25 bzw. 35 Euro daraus. 
  • Fernlicht: Darf man außerorts zur besseren Weitsicht in der Dunkelheit anmachen. Aber: „Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert“, heißt es in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, § 17). Gibt es eine durchgehende, ausreichende Beleuchtung darf man es aber nicht anmachen.Ist es nebelig oder schneit es, rät der ADAC zum Verzicht auf das Fernlicht. Denn dann könne es die Sicht zusätzlich verschlechtern. Besser geeignet sei dann das normale Abblendlicht. 

© dpa-infocom, dpa:261029-930-913221/1


Von dpa
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