Rückschlag für die Stadt München im Streit um Mindestpreise für Fahrdienste wie Uber und Bolt: Das Verwaltungsgericht München hat in fünf Eilbeschlüssen entschieden, dass die jeweiligen Dienste, die gegen die Regelung geklagt hatten, sich nicht an die Vorgaben der Stadt halten müssen. Die Entscheidung in den jeweiligen Hauptsacheverfahren steht zwar noch aus - aber was bedeutet das nun?
Zunächst schon, ja. Die Stadt München hat die Regelung nach der Gerichtsentscheidung tatsächlich ausgesetzt. „Die Landeshauptstadt München wird die Allgemeinverfügung ab sofort nicht mehr vollziehen“, heißt es aus dem zuständigen Kreisverwaltungsreferat (KVR), das in den Wochen und Monaten zuvor noch Kontrollen durchgeführt hatte, um zu überprüfen, ob die Fahrdienste sich an die neuen Vorschriften halten. Damit gibt es faktisch aktuell keine Mindestpreis-Regelung mehr in München und die Fahrdienste setzen ihre Preise wieder selbst und nachfragegesteuert fest.
Die seit dem 4. Juli dieses Jahres geltende Allgemeinverfügung sah vor, dass sich die Preise für die Fahrdienste am Taxitarif orientieren, den die Stadt München per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt - auch für Fahrten aus dem Stadtgebiet heraus - demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer. Davor lagen die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen.
Es stört sich vor allem daran, dass die Regelung nicht nur innerstädtische Fahrten, sondern auch Fahrten nach München und aus dem Stadtgebiet heraus betrifft. Damit überschreite die Stadt ihren Kompetenzbereich. „Die zuständige Kammer kam nach den im Eilverfahren anzuwendenden Maßstäben zu dem Schluss, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich insgesamt rechtswidrig ist, weil die Landeshauptstadt diese auch für einen Bereich außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches erlassen hat und der rechtswidrige Teil nicht abtrennbar ist“, teilte das Gericht mit.
Wohl nicht. Die Landeshauptstadt prüft nach KVR-Angaben, ob gegen die vorliegende Entscheidung Beschwerde eingelegt wird. Außerdem sind die jeweiligen Verfahren in der Hauptsache noch nicht abgeschlossen. Eine KVR-Sprecherin betont, das Verwaltungsgericht habe im Eilverfahren entschieden, „dass die Mindestfahrpreise - anders als der Taxitarif - nur innerhalb der Stadtgrenzen gelten dürfen“. Möglicherweise sieht die Stadt dort einen rechtlichen Ansatzpunkt. Die Taxikommission und der Stadtrat sollen nun beraten, wie es weitergeht.
Auch Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) will nicht aufgeben: „Jetzt werden wir das Urteil in der Hauptsache abwarten und dann prüfen, ob sich die Regelungen rechtskonform anpassen lassen.“
„Der Mindestpreis soll Fahrer vor Lohndumping und das Münchner Taxigewerbe vor einem ruinösen Preiskampf schützen“, sagt OB Krause. „Diese Ziele bleiben richtig.“
Nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München verstießen die Anbieter „fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften“. Auch das Mindestlohngesetz sei regelmäßig missachtet worden. Taxifahrerinnen und -fahrer hatten deshalb demonstriert, einen fairen Wettbewerb und Mindestpreise verlangt.
Die finden das - wenig überraschend - richtig gut. Der Bundesverband wirfahren, der nach eigenen Angaben die Interessen von Taxi- und Mietwagenplattformen vertritt, begrüßte die Entscheidung ausdrücklich. Auch Uber sieht sich bestätigt. Mindestpreisregelungen seien rechtlich nicht haltbar, teilte das Unternehmen mit.
Nach Angaben des Fahrdienstleisters Bolt war die Nachfrage im Monat nach der Neuregelung nämlich um 44 Prozent eingebrochen. „Innerhalb weniger Wochen wurde damit nahezu ein ganzes Jahr Marktwachstum ausgelöscht“, teilte das Unternehmen mit. „Gleichzeitig fanden rund 40.000 Fahrten überhaupt nicht mehr statt - ein Hinweis darauf, dass viele Menschen angesichts der höheren Preise ganz auf diese Mobilitätsoption verzichtet haben.“
Bolt-Geschäftsführer Christoph Hahn sagte: „Mindestpreise sind angedacht, bestehende Marktverhältnisse zu schützen - zukunftsfähig machen sie diese aber nicht.“ Er forderte „eine Verkehrspolitik, die nach vorne blickt: mit flexibleren Taxitarifen, fairen Wettbewerbsbedingungen und Raum für Innovation“.
Vom Taxi-Vermittler freenow, der selbst nicht an den Gerichtsverfahren beteiligt war, heißt es: „Wir nehmen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis. Bevor wir sie bewerten, wollen wir allerdings die Begründung kennen.“ Entscheidend sei, „dass in München und in ganz Deutschland für Taxi und Mietwagen faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten und dass die geltenden Regeln von allen Anbietern eingehalten und auch durchgesetzt werden“.
Nein. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München reiht sich in eine Serie erfolgreicher Eilverfahren ein“, heißt es von Bolt. Auch in Leipzig und Köln hatte es bereits Klagen gegen Einschränkungen für die Fahrdienste wie die in München gegeben.
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