Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den umstrittenen Arbeitszeitkonten von Grundschul-Lehrkräften ist nicht rechtskräftig. Das Kultusministerium habe die Landesanwaltschaft gebeten, gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit. Der Grund: Das Kultusministerium wolle sicherstellen, dass auch im laufenden Schuljahr die Unterrichtsversorgung gewährleistet sei. Auch der VGH sehe darin in seiner Urteilsbegründung einen „öffentlichen Belang von überragender Bedeutung“.
Der VGH hatte Mitte November entschieden, dass das verpflichtende Arbeitszeitkonto für Lehrerinnen und Lehrer an bayerischen Grundschulen nicht rechtens ist. Das Modell, das für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen eine Ansparphase von fünf Jahren vorsieht, in der sie eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche leisten, die sie später wieder zurückbekommen, sei unwirksam. Geklagt hatte die Leiterin einer Grundschule. Das Modell war 2020 vom damaligen Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) eingeführt worden.
„Selbstverständlich respektieren wir das Urteil des VGH, nehmen die Anregungen in der Urteilsbegründung gerne auf und arbeiten daran, ein Arbeitszeitkonto unter Beachtung der entsprechenden gerichtlichen Hinweise neu aufzusetzen“, teilte der Ministeriumssprecher nun mit. „In diesem Zusammenhang wird auch der bereits begonnene Dialog mit der Schulfamilie und mit den Verbänden zur Unterrichtsversorgung natürlich weitergeführt. Dies alles wird – da es sich um ein komplexes Verfahren handelt – noch Zeit in Anspruch nehmen.“
Grundsätzlich gelte, dass das Arbeitszeitkonto einen wesentlichen Beitrag leiste, „um in Zeiten eines alle Branchen betreffenden Fachkräftemangels die Unterrichtsversorgung sicherzustellen und so die beste Bildung für Bayerns Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen“. In dem Urteil sei auch aufgezeigt worden, welche Nachbesserungen erforderlich sind. „Wir sind zuversichtlich, dass wir auf diesem Weg im Einklang mit der Schulfamilie und den Verbänden gemeinsam zu einer tragfähigen und rechtssicheren Lösung gelangen werden.“
Das Kultusministerium hatte Grundschullehrkräfte 2020 verpflichtet, in Vollzeit fünf Jahre lang 29 statt der geplanten 28 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) pro Woche zu leisten. Nach den fünf Jahren sollte eine dreijährige Wartephase folgen. In den fünf Jahren danach sollten nur 27 Stunden geleistet werden, was das Konto dann wieder ausgleichen sollte. Die Maßnahme sollte auch dazu dienen, erfahrene Grundschullehrkräfte etwa an Förderschulen abzuordnen, wo ein erheblicher Mangel an Lehrerinnen und Lehrern herrscht.
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