Nun ist es fix: In Bayern müssen künftig grundsätzlich alle Kinder vor der Einschulung einen verpflichtenden Sprachtest ablegen - und falls nötig anschließend Deutsch-Vorkurse besuchen. Das hat der Landtag nun mit der Koalitionsmehrheit von CSU und Freien Wählern beschlossen und damit einen Gesetzentwurf der Staatsregierung gebilligt. Eine Pflicht zur Teilnahme an den Sprachtests besteht dem neuen Gesetz zufolge nur dann nicht, wenn eine Kita attestiert, dass ein Kind keinen Sprachförderbedarf hat.
CSU und Freie Wähler hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung der verpflichtenden Sprachtests verständigt. Die „Sprachstandserhebungen“ sollen erstmals bei den Kindern in Bayern angewendet werden, die im September 2026 in die Schule kommen.
Zu Beginn des kommenden Jahres sollen die Eltern der betreffenden Kinder ein Schreiben mit allen wesentlichen Informationen bekommen. Alle Kinder im vorletzten Kita-Jahr sollen dann auf ihre Sprachkenntnisse getestet werden - und bei Defiziten anschließend eine Kita mit einem integriertem Vorkurs Deutsch besuchen. Kinder, deren Deutschkenntnisse dann am Ende dennoch nicht ausreichend sind, sollen von der Einschulung zurückgestellt werden.
Um die geplanten Sprachtests vor der Einschulung hatte es in den vergangenen Monaten viel Streit gegeben. Die Opposition kritisierte das Vorhaben als nicht ausgereift, zudem gebe es für die Deutsch-Kurse zu wenig Geld und Personal. Die Staatsregierung wies dies zurück.
Kein Kind werde mit dem Gesetz besser Deutsch lernen, kritisierte die Opposition auch in der abschließenden Landtagsdebatte. Völlig unklar bleibe dagegen, wie die zusätzliche Förderung aussehen solle - es gebe keine zusätzlichen personellen Ressourcen für Kitas und Schulen. Schon in den vergangenen Jahren seien viele Deutsch-Vorkurse ausgefallen.
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