Zu einer möglichen Vergewaltigung einer jungen Frau durch vier Männer neben einer Diskothek in Hilpertsweiler (Landkreis Ansbach) wird es keine Gerichtsverhandlung geben. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, drei Jahre nach der Anzeige. Die Verdächtigen räumen teilweise sexuelle Handlungen ein, behaupten jedoch, diese seien einvernehmlich gewesen.
Die Frau hatte am Sonntag, 8. Mai 2022, gegen 5 Uhr einen Notruf bei der Polizei abgesetzt. Sie berichtete, nach dem Besuch einer Diskothek in dem Ortsteil von Schnelldorf Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden zu sein. Am frühen Morgen habe sie mit vier Männern die Diskothek verlassen. Im Bereich eines nahe gelegenen Flurbereinigungswegs sei es dann gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gekommen, die den Strafbestand einer Vergewaltigung erfüllen würden.
Eine sofortige Fahndung der Polizei in und um Hilpertsweiler brachte keine Hinweise. Auch nicht die anschließende Ermittlung der Kripo Ansbach. „Die Beamten haben eine Vielzahl an Spuren ausgewertet, verschiedene Zeugen befragt und kriminaltechnische Untersuchungen veranlasst“, erklärte ein Sprecher der Polizei. Es wurde lediglich klar, dass die Frau vor der Tat vier Männer in der Diskothek kennengelernt hatte.
Die Staatsanwaltschaft Ansbach entschloss sich zu einem ungewöhnlichen Schritt. Es gab Bildmaterial von der Überwachungskamera der Diskothek. Darauf waren die verdächtigen jungen Männer zu sehen. „Wir hatten keine weiteren Ermittlungsansätze“, sagt der Ansbacher Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier im Rückblick.
Deshalb bemühte sich die Staatsanwaltschaft erfolgreich um eine richterliche Genehmigung, Bilder veröffentlichen zu können. Die Glaubwürdigkeit der Frau galt als hoch genug. Dahinter stand die Frage zurück, ob die Bilder die gezeigten Männer öffentlich als mögliche Vergewaltiger brandmarken könnten. Formell wurde das Quartett als Zeugen gesucht.
Die Veröffentlichung von Fotos und einer kurzen Videosequenz durch das mittelfränkische Polizeipräsidium brachte schnell ein Ergebnis. Vier Männer meldeten sich bei der Polizeiinspektion in Crailsheim (Baden-Württemberg). „Sie waren zuvor aus ihrem sozialen Umfeld auf die Öffentlichkeitsfahndung aufmerksam gemacht worden“, erklärte ein Polizeisprecher.
Crailsheim ist rund 17 Kilometer von der Diskothek entfernt. Diese liegt direkt an der Landesgrenze von Bayern und Baden-Württemberg und hat deshalb Gäste nicht nur aus den Landkreisen Ansbach und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, sondern auch aus dem benachbarten Bundesland.
Die Herkunft des Quartetts erwies sich als weitere Hürde. Denn unter ihnen war ein Heranwachsender unter 21 Jahren. Bei ihm wäre bei einer Anklage eine Jugendkammer zuständig gewesen. Diese hätte dann auch das örtliche Jugendamt intensiv beteiligen müssen, um abzuklären, ob der junge Mann wegen Reiferückständen juristisch noch als Jugendlicher gelten müsse. Dann wäre er nach Jugendrecht deutlich milder zu bestrafen als ein Erwachsener.
Deshalb werden Ermittlungen zu Heranwachsenden häufig bei der Justiz im Wohnbereich von Verdächtigen angesiedelt. In diesem Fall ist dies die Staatsanwaltschaft in Schwäbisch Hall. Dort hielt sich die Begeisterung, aus Ansbach einen derart aufwändigen Fall zu übernehmen, in Grenzen. Weil es dafür keine Pflicht gibt, sondern einvernehmliche Lösungen nötig sind, bedurfte es längerer Verhandlungen, bis die Staatsanwaltschaft Ansbach die Akten nach Schwäbisch Hall schicken konnte.
Erst Ende November 2023 wurde das Verfahren abgegeben. Die Ermittler in Baden-Württemberg versuchten, die Vorarbeiten der Kripo Ansbach auszubauen. Erst rund ein Jahr später lag ihr Ergebnis vor. „Wir haben umfangreich ermittelt“, sagt Oberstaatsanwalt Harald Lustig. „Aber wir haben keinen Tatnachweis mit einer ausreichenden Sicherheit, die für eine Anklage nötig ist.“
Die Aussagen der vier jungen Männer seien unterschiedlich. „Von den Beschuldigten wurden teilweise sexuelle Handlungen eingeräumt“, so der Oberstaatsanwalt gegenüber der Fränkischen Landeszeitung. Sie hätten jedoch gesagt, diese seien einvernehmlich erfolgt.
Es hätten sich trotz aller Anstrengungen keine Hinweise, Sachbeweise oder Zeugenaussagen ergeben, die vor Gericht die Aussagen der Frau mit der nötigen Klarheit hätten untermauern können. Damit fehle es an einem „hinreichenden Tatverdacht“, der laut Strafprozessordnung für eine Anklage nötig ist, betont der Oberstaatsanwalt.
Die Einstellung des Verfahrens zum Jahresanfang nahm die Frau, zu deren Alter oder Wohnort keine Angaben gemacht werden, nicht hin. Ihr Anwalt wandte sich an die Generalstaatsanwaltschaft, doch diese folgte vor kurzem in vollem Umfang der Einschätzung von Oberstaatsanwalt Harald Lustig. Damit hat die Einstellung des Verfahrens wegen einer möglichen Vergewaltigung der jungen Frau durch vier Männer Bestand.