Zwei Urteile aus dem Jahr 2025 am Landgericht Ansbach sind nun rechtskräftig. Beide Männer waren wegen Angriffen mit Fahrzeugen auf Personen angeklagt und zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Beide hatten Revision eingelegt, die jetzt jeweils am Bundesgerichtshof verworfen wurde.
Am 3. Oktober 2024 hatte ein 47-Jähriger einen damals 28-Jährigen in der Schalkhäuser Landstraße in Ansbach angegriffen. Der Fall sorgte für viel Aufsehen. Der Mann hatte ihn von hinten mit seinem Auto mit einer Geschwindigkeit von mindestens 35 km/h angefahren und danach mit einem Küchenmesser mindestens 16-mal auf ihn eingestochen. Das Opfer, der 28-Jährige, gehörte zur Familie des Täters und überlebte nur knapp. Er war mit der Tochter von dessen Lebensgefährtin zusammen. Diese hatte wiederholt Gewalt durch ihren Partner erfahren.
Der 47-Jährige wurde am 25. Juni 2025 am Landgericht Ansbach zu neuneinhalb Jahren wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung und mit schwerem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verurteilt. Die Richter setzten damit ein klares Signal gegen ein Recht auf Selbstjustiz.
Der Vorsitzende der Großen Strafkammer, Matthias Held, übte im Prozess scharfe Kritik an der Verteidigerin. Diese hatte viel Verständnis für den Täter geäußert und eine Bewährungsstrafe gefordert. Nach den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen war die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten „nicht ausschließbar aufgrund eines hochgradig affektiven Zustandes erheblich vermindert”, heißt es in einer Pressemitteilung vom Landgericht.
Der 47-Jährige hatte damals das Urteil nicht akzeptiert und Revision eingelegt. Nun gab Dr. Michal Tiedemann, Pressesprecher am Landgericht Ansbach, bekannt, dass die Revision verworfen wurde. Das Urteil ist also rechtskräftig.
Gleiches gilt für einen anderen Fall. Anfang 2025 hat das Schwurgericht am Landgericht Ansbach einen 29-Jährigen wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Zum Hintergrund: Am 1. Oktober 2023 war ein seit vielen Monaten schwelender Streit unter Nachbarn aus dem Ruder gelaufen. Als eine Familie einen schönen Herbsttag in ihrem Garten verbringen wollte, störte Thomas D. (Name geändert) das Idyll. Es ging einmal mehr um den Lärm, den sein PS-starkes Auto verursachte. Bei einem Streit blieb es diesmal allerdings nicht.
Der Sohn der Familie Müller (Name geändert) baute sich vor dem VW-Bus auf, in dem Thomas D. inzwischen Platz genommen hatte. Plötzlich drückte dieser das Gaspedal durch. Während sich der seitlich stehende Sohn der Nachbarsfamilie zur Seite retten konnte, wurde die Mutter mitgeschleift. Sie klammerte sich noch kurz an einem Scheibenwischer fest, geriet dann aber unter das Fahrzeug und wurde vom linken Vorder- und Hinterreifen des 2,4 Tonnen schweren VW-Bus überrollt. Sie überlebte schwer verletzt.
Wie Tiedemann mitteilt, sind beide Urteile rechtskräftig, nachdem die Revisionen der Angeklagten durch den Bundesgerichtshof am 8. April 2026 beziehungsweise am 17. Dezember 2025 als unbegründet verworfen wurden.