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Veröffentlicht am 18.08.2025 00:07

Muss es kostenloses Trinkwasser am Arbeitsplatz geben?

Mineralwasser am Arbeitsplatz? Darauf gibt keinen gesetzlichen Anspruch.  (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Mineralwasser am Arbeitsplatz? Darauf gibt keinen gesetzlichen Anspruch. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Mineralwasser am Arbeitsplatz? Darauf gibt keinen gesetzlichen Anspruch. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

An vielen Arbeitsplätzen ist im Sommer schwitzen angesagt: Da braucht es genügend Getränke, um leistungsfähig und konzentriert zu bleiben. Längst nicht überall ist ein Wasserspender Standard. Müsste das nicht anders sein? 

„Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber auf seine Kosten am Arbeitsplatz Mineralwasser oder Kaffee hinstellt“, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

Ab bestimmten Temperaturen gibt es zum Thema Getränke aber Vorgaben in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Bei Lufttemperaturen von mehr als 26 Grad Celsius soll der Arbeitgeber, bei mehr als 30 Grad Celsius muss der Arbeitgeber demnach geeignete Getränke bereitstellen. 

Das heißt aber immer noch nicht, dass der Arbeitgeber nun Mineralwasser in Flaschen oder Ähnliches besorgen muss. Als geeignet gilt auch Leitungswasser - die Vorgabe kann also auch erfüllt sein, wenn Beschäftigte Wasser aus dem Wasserhahn in der Küche entnehmen können.

Betriebliche Übung: Wenn Verpflegung zur Regel wird

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, generell am Arbeitsplatz Getränke oder andere Verpflegung wie etwa Obst auf seine Kosten anzubieten, kann sich mitunter auch aus der sogenannten betrieblichen Übung ergeben. 

Dieser Fall tritt ein, wenn ein Arbeitgeber bereits seit längerer Zeit - in der Regel über mehrere Jahre - wiederholt und vorbehaltlos Verpflegung frei für die Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt hat. Dann können Beschäftigte erwarten, dass das auch weiterhin so bleibt. Die Verpflichtung für kostenfreie Getränke am Arbeitsplatz kann sich auch aus einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat ergeben, so Meyer weiter.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

© dpa-infocom, dpa:250817-930-923805/1


Von dpa
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