Nach Überfall am Neustädter Bahnhof: Über drei Jahre Haft für brutale Attacke | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 19.03.2026 07:00

Nach Überfall am Neustädter Bahnhof: Über drei Jahre Haft für brutale Attacke

Der Angeklagte und sein Pflichtverteidiger Sebastian Kern. (Foto: Judith Marschall)
Der Angeklagte und sein Pflichtverteidiger Sebastian Kern. (Foto: Judith Marschall)
Der Angeklagte und sein Pflichtverteidiger Sebastian Kern. (Foto: Judith Marschall)

„Schwerer Raub“ lautete die Hauptanklage gegen einen 28-Jährigen, der in Neustadt vor Gericht stand. Verhandelt wurden aber auch zwei gefährliche Körperverletzungen, Drogenhandel, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie deren Beleidigung.

Als besonders schwerwiegend galt der Überfall auf einen Mann am Bahnhof in Neustadt im April 2024. Dieser Straftat, dem schweren Raub, wurden die anderen Delikte untergeordnet. Verhandelt wurde unter der Leitung von Richter Sebastian Grimm und zwei Schöffen. Das Gericht verurteilte den 28-jährigen Vater zweier Kinder zu drei Jahren und drei Monaten Haft sowie einem Wertersatz in Höhe von 700 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Tat hatte sich im April 2024 auf dem Neustädter Bahnhofsvorplatz ereignet. Das Opfer Johannes K. (Name geändert) war damals in Neustadt aus dem Zug geworfen worden, weil er sich betrunken wohl daneben benommen hatte. Wie der Angeklagte und dessen Freundin übereinstimmend aussagten, sei der Mann etwas verloren am Bahnsteig gestanden, anschließend über die Gleise gelaufen und habe den Angeklagten nach Drogen gefragt. Man habe zusammen einen Joint geraucht und auch noch „etwas durch die Nase gezogen“. Kurz darauf kam es zum Streit.

Kein Messer gefunden

Beim ersten Schubsen in einer etwas abgelegeneren Ecke am Bahnhofsplatz „hätte ich weggehen müssen“, sagte der Geschädigte. Dann wisse er nur noch, dass auf ihn eingetreten wurde. Ein Messer war nach Meinung des Geschädigten nicht im Spiel, eher sei es wahrscheinlich, dass sich seine Kopfhörer durch die Schläge in die Haut einschnitten. Einer der damals herbeigerufenen Polizisten sagte im Zeugenstand, er habe das Gelände nach einem Messer abgesucht, aber keines gefunden.

Die Freundin des Täters – die bei der Tat dabei und nun als Zeugin geladen war – zeigte sich schockiert, als Grimm ihr die Bilder vom blutüberströmten Opfer zeigte. Als unstrittig galt, dass das am Boden liegende Opfer mehrfach getreten wurde.

Nicht bewiesen sei, so fand Pflichtverteidiger Sebastian Kern, dass der Angeklagte die Geldbörse des Geschädigten gestohlen hat, auch wenn Staatsanwältin Christina Volk in ihrem Plädoyer dies für gegeben annahm. Kern hingegen kritisierte unzureichende Ermittlungsarbeit und erwog, dass auch ein Dritter die Geldbörse mit den mutmaßlich 700 bis 900 Euro genommen haben könnte.

Zwei weitere Gewalttaten

Richter Grimm fragte das Opfer nach den Spätfolgen der Tat. K. antwortete, dass er eigentlich ein extrovertierter Typ sei, der auf Menschen zugehe. Das habe sich seit dem Vorfall geändert.

Neben jenen Geschehnissen am Neustädter Bahnhof wurden dem Angeklagten noch zwei weitere Gewalttaten zur Last gelegt: Im September 2020 soll er nach einer Feier in einer Bar in Bad Windsheim einem Mann das Nasenbein gebrochen haben. Und in der Nacht auf den 30. Dezember 2023 soll er gegen 3 Uhr nachts vor einer Bad Windsheimer Spielhalle einen weiteren Mann schwer verletzt haben.

Dieser war Nebenkläger und wurde von Rechtsanwalt Falk-Gerrit Nolte vertreten. In der Verhandlung berichtete er, beim Verlassen der Spielhalle sei ihm aufgefallen, dass der Angeklagte ein Pärchen belästigt habe. Als er sich einmischte, sei der Angeklagte auf ihn losgegangen. Dabei habe er sich die Schulter ausgekugelt sowie Schürf- und Bisswunden erlitten. Zwischendurch hatte er Todesangst, zumal der Angeklagte versucht habe, seinen Augapfel einzudrücken, schilderte er.

Einer der alarmierten Polizeibeamten wurde vom Angeklagten dann ebenfalls angegriffen und beleidigt.

Viel Alkohol im Spiel

Weshalb der junge Mann, der in Indien geboren wurde und als 17-Jähriger auf der Flucht vor seinem gewalttätigen Vater zu einem Onkel nach Nürnberg gezogen war, auch in diese Schlägerei verwickelt war, blieb unklar. Er sei wohl sehr betrunken gewesen, meinte er und könne sich eigentlich an nichts mehr erinnern.

Während Staatsanwältin Volk auf drei Jahren und acht Monate Gefängnis plus 700 Euro Wertersatzzahlung plädierte, hielt Anwalt Kern die Prognose für seinen Mandanten für nicht so schlecht. Er beantragte eine einjährige Freiheitsstraße, ausgesetzt zur Bewährung. Allerdings war der 28-Jährige einschlägig vorbestraft und so folgte das Gericht weitgehend der Staatsanwalt Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung oder Revision eingelegt werden.


Von JUDITH MARSCHALL
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