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Veröffentlicht am 17.07.2026 04:18

Nach Verboten: Wasserverbrauch in München gesunken

Vor den Verboten hatte die Stadt schon mehrere Brunnen abgeschaltet. (Archivbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Vor den Verboten hatte die Stadt schon mehrere Brunnen abgeschaltet. (Archivbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Vor den Verboten hatte die Stadt schon mehrere Brunnen abgeschaltet. (Archivbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Am Tag nach dem Erlass von Verboten zum Wassersparen haben die Münchnerinnen und Münchner weniger Trinkwasser verbraucht. Der Verbrauch sei am Mittwoch auf unter 330 Millionen Liter gesunken und damit wieder in einen durchschnittlichen Bereich gerutscht, teilte ein Sprecher der Stadtwerke auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. 

Während der Hitzetage Ende Juni hatte der Verbrauch dagegen bei etwa 400 Millionen Liter am Tag gelegen - nach einem ungewöhnlich trockenen Frühjahr, in dem sich wenig Trinkwasser bildete. 

Um Wasser zu sparen, hatte die Stadt München deshalb am Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen. Seitdem ist es verboten, private Pools zu befüllen, Rasen zu sprengen und Wasser aus Seen und Flüssen abzupumpen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. 

Die Anordnung gilt auch für sieben Umlandgemeinden, die von den Münchner Stadtwerken mitversorgt werden: Aschheim, Garching, Neubiberg, Neuried, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterhaching.

Kein Anlass zur Entwarnung

Der jetzt gesunkene Verbrauch zeige „auf jeden Fall eine Änderung im Nutzungsverhalten“, teilte der Stadtwerke-Sprecher mit. Er schränkte aber ein: „Inwieweit dies durch die Regelungen der Allgemeinverfügung oder auch durch einen Rückgang des Bedarfs aufgrund der vereinzelten Niederschläge bedingt ist, lässt sich für uns nicht im Detail nachvollziehen.“

Die Task Force der Stadt zum Wassersparen werde die weitere Entwicklung des Wasserverbrauchs sowie die Lage bei der Wassergewinnung deshalb weiter sorgfältig beobachten, „um gegebenenfalls über eine Anpassung der Maßnahmen zu entscheiden“. Die Verbote gelten nach Angaben der Stadt bis zum 1. August, es sei denn, sie werden vorher widerrufen. Eine Verlängerung ist bei andauernder Trockenheit möglich.

© dpa-infocom, dpa:260717-930-397480/1


Von dpa
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