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Jetzt gelten für alle Landwirte in Stadt und Landkreis Ansbach die allgemeinen Richtlinien bei der Düngung. Konkret: Alle dürfen noch bis zum 29. November Gülle fahren. Für Felder in roten Gebieten wäre eigentlich schon einen Monat früher Schluss gewesen. (Symbolbild: Fritz Arnold)

Bundesverwaltungsgericht kippt rote Gebiete: Die Reaktionen im Landkreis Ansbach

Große Aufregung übers Wochenende bei Landwirtinnen und Landwirten. Die strengen bayerischen Regeln fallen erst einmal weg. Was sagen die Vertreter der Branche?
Aufarbeitung nach Schuss auf Soldat kommt nicht voranGericht: Anspruch auf zweiten Pass bei EinreiseproblemenBahn-Comeback in Schwaben – Strecke vor ReaktivierungKabarettist von Wagner: AfD-Wähler nicht beschimpfen

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